Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 3.2

Verfassen Sie einen Beitrag zu einem Dokument oder einem speziellen Kapitel, indem Sie das jeweilige Dokument öffnen. Klicken Sie auf "Reden Sie mit", wenn Sie allgemeine Anmerkungen oder Fragen zum Thema haben. Unter "Beiträge" finden Sie veröffentlichte Beiträge anderer Nutzender, die Sie unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.2

Sozialraumorientierung und Leistungsbeschreibung

Welche Konsequenzen hat die Sozialraumorientierung auf das Erstellen der neuen Leistungsbeschreibungen und was gilt es explizit zu tun?



Antwort:

Sozialraumorientierung und Leistungsbeschreibung

Nach § 104 Abs. 1 SGB IX bestimmen sich die Leistungen der Eingliederungshilfe nach der „Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln“. Das heißt: Der Sozialraum ist bei der Bestimmung von Leistungen der Eingliederungshilfe für jeden Einzelfall gezielt zu berücksichtigen. In Verbindung mit § 117 Abs. 1 SGB IX soll die leistungsberechtigte Person in allen Verfahrensschritten des Gesamtplanverfahrens beteiligt werden, ihre Wünsche und Ziele sollen unter Beachtung von Kriterien wie trägerübergreifender Blick, Interdisziplinarität, Lebensweltbezug und Sozialraumorientierung dokumentiert werden. Auf diese Weise soll der Gesamtplan dazu dienen, den Teilhabeprozess zu steuern und in seiner Wirkung zu kontrollieren. Für die schriftliche Niederlegung und die Fortschreibung ist daher eine neue Gliederung erforderlich.

Explizit darzustellen ist im Plan und in der Ordnung der Ziele: (1.) der Lebensweltbezug, (2.) der Sozialraumbezug und (3.) die interdisziplinäre Kooperation.

Downloads und Links

Ressortübergreifende Sozialraumplanung

Wie können die verbindlichen Regelungen für die Eingliederungshilfe, bei der starken Versäulung der Sozialleistungssysteme, trotzdem in eine zielgruppenübergreifende Sozialraumentwicklung geführt werden?



Antwort:

Ressortübergreifende Sozialraumplanung

Dafür wurde eine ressortübergreifende Sozialraumplanung als neuer Typ eingeführt, der im Handbuch „Integrierte Sozialplanung in Landkreisen und Kommunen“ dargestellt wird.

Bei der integrierten Sozialplanung wird inklusiv für den gesamten Sozialraum geplant, ohne die Balance zwischen fachspezifischen Planungsaufgaben – z.B. der Eingliederungshilfe – und der integrierten fachübergreifenden und interdisziplinären Perspektive zu verlieren.

Materialien

Planungsauftrag sozialer Fachplanungen

Denken Sie, dass es, wie in der Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII), einen verbindlichen Planungsauftrag geben sollte oder wird sich das auf der Grundlage des BTHG ergeben?



Antwort:

Es ist dringend erforderlich, alle sozialen Fachplanungen – wie die Jugendhilfeplanung – verpflichtend in Sozialgesetzbüchern zu verankern; denn bisher stellen sie eine freiwillige Leistung dar, die von der Seriosität und der Fachkompetenz der Führungskräfte in den Kommunen abhängt.

Der § 94 Abs. 3 SGB IX definiert als Aufgaben der Länder, dass sie auf bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebotsarrangements von Leistungsanbietern hin-wirken und die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung ihres Sicherstellungsauftrages unterstützen sollen. Der ausdrückliche gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums und darauf ausgerichteter Strukturen der Eingliederungshilfe kann nur als Auftrag zur Sozialplanung verstanden werden.

In den Ausführungsbestimmungen einiger Bundesländer wird folglich eine verbindliche Vereinbarung der Steuerung und der Planungsgremien gefordert, wie die kreisangehörigen Gemeinden, die örtlichen Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe und die örtlichen Vertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Steuerungs- und Planungsprozess eingebunden werden.

Planungsauftrag sozialer FachplanungenDownloads und Links
Sie können Ihren Beitrag veröffentlichen und anderen Nutzern die Möglichkeit geben, diesen einzusehen und zu unterstützen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ich möchte nicht, dass mein Beitrag in der Fachdiskussion online einsehbar ist. Ich möchte, dass mein Beitrag (nach Freigabe) online einsehbar ist.
Bundesland:
Gruppe:
Organisation:
Position:
Ich möchte meinen Namen nicht nennen. Ich möchte den Beitrag namentlich einreichen. Vorname:
Nachname:

Ich möchte via E-Mail informiert werden, wenn die neue Version des BTHG-Kompasses online verfügbar ist.
E-Mail-Adresse:
Ich möchte keine Rückmeldung zu meinem Beitrag erhalten.

Mein Beitrag:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.