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BTHG-Kompass 3.2

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.2

Sozialraumorientierung in den Bundesländern

Können Sie Beispiele dafür nennen, wie die Bundesländer ihren Aufgaben nachkommen, auf "am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken" (§ 94 Abs. 2 SGB IX)?



Antwort:

Sozialraumorientierung in den Bundesländern

Alle Bundesländer haben Ausführungsgesetze, aber nicht alle treffen explizite Aussagen zur Sozialraumorientierung und zu partizipativen Arbeitsgemeinschaften.

Hier einige Beispiele (weitere Informationen finden Sie hier).

Brandenburg: Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird beim für Soziales zuständigen Ministerium eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Das AG-SGB IX enthält Regelungen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft.

Hessen: Zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums und inklusiver Lebensverhältnisse gibt es in Hessen einen Gesetzentwurf, der die örtlichen und überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit den Leistungserbringern und Vertretungen von Menschen mit Behinderungen zur Zusammenarbeit in gemeinsamen Steuerungs-und Planungsgremien verpflichtet. Es werden auch Einzelheiten zur Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX geregelt.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Arbeitsgemeinschaft soll bei der obersten Landessozialbehörde eingerichtet werden.

Niedersachsen: Die Arbeitsgemeinschaft wird bei dem für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe zu-ständigen Ministerium gebildet. Sie soll auch die Aufgaben nach § 94 Abs. 3 SGB IX wahrnehmen. Es wird eine Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe so-wie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Verbänden der privaten Leistungserbringer und den Vereinigungen von Leistungsberechtigten angestrebt.

Nordrhein-Westfalen: Besonders differenziert fällt das Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB IX NRW) aus.

Rheinland-Pfalz: Das Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (AG BTHG Rheinland-Pfalz) gibt ebenfalls sehr differenziert Auskunft und nimmt explizit Bezug zur Sozialraumorientierung.

Sachsen-Anhalt: Wie die Regelungen im Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch formuliert sind, ist unten zu finden.

Schleswig-Holstein: Siehe Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

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Leistungserbinger in der Sozialraumgestaltung

Wie können die Leistungserbringer an der Sozialraumgestaltung mitwirken?



Antwort:

Leistungserbinger in der Sozialraumgestaltung

Laut § 97 SGB IX sollen die Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachdisziplinen, die von den Trägern der Eingliederungshilfe beschäftigt werden, umfassende Kenntnisse über den regionalen Sozialraum, die Möglichkeiten der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe und über die Kommunikation mit allen Beteiligten besitzen. Es ist dringend erforderlich, Fortbildungen für Fachkräfte zur Sozialraumthematik anzubieten, in denen auch Handlungskompetenz in praktischen Übungen vermittelt wird. Beispielsweise gehört die empirische Erkundung von Sozialräumen von Leistungsberechtigten mit Leistungsberechtigten dazu. Methodisch geht es um die partizipative Anwendung von sozialräumlich ausgerichteten Analyseinstrumenten wie die Netzwerkkarte, eine Sozialraumbegehung bzw. Erkundung mit Rollstühlen, die subjektive Landkarte und ähnliches. Die dabei gewonnenen Informationen werden einerseits gebraucht, um die Leistungen zur Sozialen Teilhabe für den Teilhabeplan zu entwickeln, die die Leistungsberechtigten zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung in ihrem Sozialraum befähigen (vgl. § 76 SGB IX). Andererseits müssen die gewonnenen Informationen zuerst beim Träger und im zweiten Schritt unter den Trägern der Eingliederungshilfe integriert werden. In der Synthese wächst das Know-how, was unter einem inklusiven Sozialraum zu verstehen ist. Diese qualitativen Informationen müssen an die kommunale Sozialplanung weitergegeben werden, damit neben der quantitativen Sozialberichterstattung zur Inklusion auch die qualitativen Erkenntnisse aus der Praxis der Eingliederungshilfe verbreitet werden.

So betrachtet werden die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe in den Prozess der inklusiven Sozialraumentwicklung gezielt mit einbezogen. Nach dem Gegenstromverfahren tragen sie die Erkenntnisse zusammen, die aus dem Sozialraumbezug der Leistungsberechtigten abgeleitet werden und bottom-up an kommunale Stellen bzw. Landkreisbehörden adressiert werden. Die politischen Ratsgremien und die zuständigen Fachbereiche können auf dieser Grundlage strategische Zukunftsentscheidungen für die Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume treffen und top down in die Sozialräume hinein umsetzen.

Damit die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe in dieser Weise in die Sozialraumentwicklung mit einbezogen werden können, müssen im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarungen Zeiteinhei-ten für die empirische Erkenntnisgewinnung vorgesehen und finanziert werden.

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Partizipative Arbeitsstrukturen im Sozialraum

Gibt es Best-Practice-Beispiele für die Entwicklung partizipativer Arbeitsstrukturen für ein inklusive integrierte Sozialraumentwicklung (Netzwerkarchitektur)?



Antwort:

Partizipative Arbeitsstrukturen im Sozialraum

Dazu drei Beispiele:

Die Kreisvereinigung Mayen-Koblenz e.V. der Lebenshilfe baut in Zusammenarbeit mit dem Kreis Mayen-Koblenz und den kreisangehörigen Gemeinden ein Netzwerk für Inklusion auf, in dem Partner aus möglichst vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (Sozialwesen, Sport, Bildung, Wirtschaft, Kultur, öffentlichen Institutionen) mitarbeiten. Behinderte Menschen wurden von Anfang an als gleichberechtigte Partner in den Aufbau des Netzwerkes einbezogen. Siehe hier [19.06.2020].

Im Rheinisch-Bergischen Kreis lautet das Leitbild des Sozialplanungsprozesses „Motiv Mensch – Sozialen Wandel gestalten“. Um die Lebenslagen und Teilhabechancen der Menschen zu verbessern, bilden Schlüsselakteure im Rheinisch-Bergischen Kreis ein Planungs- und Umsetzungsnetzwerk. Beteiligt sind – neben dem Jobcenter Rhein-Berg, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den acht kreisangehörigen Gemeinden – die AWO – Kreisverband Rhein-Oberberg, der Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis, das Deutsche Rote Kreuz – Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis, die Diakonie im Rheinisch-Bergischen Kreis und Der Paritätische NRW e.V. – Kreisgruppe Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis. Vertretungen von Bedarfs- und Interessengruppen der Zivilgesellschaft werden gezielt mit einbezogen. Siehe hier [19.06.2020].

Ein gutes Beispiel einer ämter- und institutionsübergreifenden, aber auch beteiligungsorientierten und kommunikativen Vorgehensweise gibt es auch in der Städteregion Aachen. Im Rahmen von Sozialplanungskonferenzen wird der Austausch innerhalb der städteregionalen Verwaltung sowie außerhalb mit den regionsangehörigen Kommunen wie auch mit freien und privaten Trägern sozialer Angebote und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort gepflegt. Im Jahr 2020 wurden in einer Konferenz Ansätze und Methoden zur inklusiven Ausgestaltung von Sozialräumen erarbeitet, die Grundlage bei der Erstellung des Teilberichts über die Lebenslagen der Menschen mit Behinderung in der Städteregion Aachen sind. Siehe hier [19.06.2020].

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