Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Fachleistung der Eingliederungshilfe

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“. Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2018 daher Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen, kurz WfbM, geschaffen. Diese Alternativen sind das „Budget für Arbeit“ und die „anderen Leistungsanbieter“. Sie sollen für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen einer WfbM haben, neue Anreize und Möglichkeiten sein, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Seit 2020 gibt es außerdem das „Budget für Ausbildung“.

Was erfahre ich hier?

Wer kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben in Anspruch nehmen?

Die Leistungen wenden sich an dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen. Dies betrifft Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten richten sich besonders an Menschen mit psychischen Behinderungen. Für sie ist die Arbeit in einer WfbM oftmals nicht attraktiv. Häufig haben sie jedoch keine anderen Möglichkeiten, am Arbeitsleben teilzuhaben.

Welche Rehabiliationsträger erbringen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Diese Leistungen erbringen

  • Die Bundesagentur für Arbeit
  • Die Gesetzliche Krankenversicherung
  • Die Gesetzliche Rentenversicherung
  • Die Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
  • Die Kinder- und Jugendhilfe
  • Und die Eingliederungshilfe.

Was genau ist das Budget für Arbeit?

Dahinter verbirgt sich ein Lohnkostenzuschuss und die Finanzierung für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber, egal ob öffentlich oder privat, die einen Menschen mit Behinderungen mit dem Budget für Arbeit einstellen, erhalten bis zu 75 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns beziehungsweise maximal 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße vom jeweils zuständigen Rehabilitationsträger. Der Träger finanziert außerdem beispielsweise eine mögliche Arbeitsassistenz oder einen Job-Coach. Einige Bundesländer haben den Lohnkostenzuschuss über den vom Bundesgesetzgeber festgelegten Prozentsatz erhöht.

Was ist ein anderer Leistungsanbieter?

Das sind Organisationen, die die Vorschriften der WfbM bis auf wenige Ausnahmen erfüllen und eine Alternative zur beruflichen Bildung und Beschäftigung in einer WfbM bieten. Dazu zählen kleinere Anbieter, die aufgrund ihrer Größe nicht alle Voraussetzungen für eine WfbM erfüllen können. Es sind ebenso Anbieter, die Maßnahmen nicht in eigenen Räumlichkeiten, sondern auf Plätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes anbieten. Durch die gesetzlichen Ausnahmen zur WfbM, können andere Leistungsanbieter ihr Angebot eher auf eine spezielle Zielgruppe ausrichten und diese somit individueller fördern.

Was beinhaltet die Leistung "Budget für Ausbildung"?

Voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen konnten bis Ende 2019 Leistungen zur beruflichen Bildung fast ausschließlich in einer WfbM in Anspruch nehmen. Damit haben sie jedoch keinen anerkannten Berufsabschluss erworben. Das Budget für Ausbildung ermöglicht es leistungsberechtigten Personen, eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannte Berufsausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung zu machen.

Stellt ein Unternehmen einen entsprechenden Ausbildungsplatz mit einem regulären Arbeitsvertrag zur Verfügung, übernimmt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger die Ausbildungsvergütung sowie die Kosten für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz und in der Berufsschule.

Beispiel für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeig zwei Personen, die Helme tragen und zusammen in einen Plan schauen.

© Anke Seeliger

Niklas G. (32 Jahre) ist gelernter Bürokaufmann und leidet an einer Depression. Er kann nicht mindestens drei Stunden am Tag arbeiten. Durch die Feststellung seiner vollen Erwerbsminderung hat er die Berechtigung auf Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Er will jedoch das Angebot der WfbM nicht in Anspruch nehmen, sondern wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen.

Der Träger der Eingliederungshilfe führt auf Antrag von Herrn G. zunächst das Gesamtplanverfahren durch. Aus der Bedarfsermittlung ergeben sich für Herrn G. drei Alternativen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM:

 

§ 61 SGB IX Budget für Arbeit

  • Privater oder öffentlicher Arbeitgeber, der einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns erhält bzw. maximal 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) sowie die Finanzierung der Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

Niklas G. findet einen Arbeitgeber, der ihn mittels des Budgets für Arbeit anstellt. Er befindet sich nun in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (Ausnahme: Arbeitslosenversicherung). Seine Entlohnung ist tarifvertraglich geregelt oder entspricht der ortsüblichen Entlohnung.

 

§ 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter

Leistungsanbieter, der eine Alternative zur beruflichen Bildung und Beschäftigung in einer WfbM bietet, insbesondere:

  • Kleinere Anbieter, die nicht alle Voraussetzungen für eine WfbM erfüllen
  • Anbieter, die Maßnahmen nicht in eigenen Räumlichkeiten durchführen, sondern auf Plätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Niklas G. entscheidet sich, auf dem Weg zurück auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bei einem anderen Leistungsanbieter anzufangen. Damit ist er in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Er erhält ein Arbeitsentgelt sowie Arbeitsförderungsgeld.

Herausforderungen in der Umsetzung

Budget für Arbeit:

  • Bundeslandspezifische Förderstrukturen: Es gibt in vielen Bundesländern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Länder müssen sinnvolle Verknüpfungen mit den neuen Leistungen entwickeln.
  • Information und Vermittlung: Bisher gibt es wenig Verbindungen zwischen Wirtschaft und Eingliederungshilfe. Vermittler können dafür die Integrationsfachdienste und Wirtschaftskammern sein.
  • Rentenansprüche: Für Beschäftigte in einer WfbM werden als beitragspflichtige Einnahmen mindestens 80 Prozent der Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) zugrunde gelegt. Für Beschäftigte im Budget für Arbeit wird hingegen das Bruttoentgelt als beitragspflichtige Einnahme genutzt. Dies führt in der Regel zu geringeren Rentenansprüchen.

Andere Leistungsanbieter:

  • Hürden bei der Antragstellung: Obwohl andere Leistungsanbieter nur einen Teil der Vorschriften für WfbM erfüllen müssen, empfinden potenzielle Unternehmen die Anforderungen noch als hoch.
  • Finanzielle Risiken: Andere Leistungsanbieter müssen einen bestimmten Personalschlüssel und Fachpersonal vorweisen, BEVOR sie zugelassen werden. Diese Investition sehen Unternehmen als Risiko.
  • Information und Akquise: Die Leistung ist vielen Unternehmen und potenziellen Beschäftigten noch unbekannt und wird daher nicht in Anspruch genommen.

Budget für Ausbildung:

  • Information und Vermittlung: Bisher wurden erst sehr wenige Budgets vermittelt. Es liegen kaum Erfahrungswerte auf Seiten des Reha-Trägers sowie der leistungsberechtigten Personen vor.
  • Es ist nicht eindeutig geklärt, ob Menschen mit Behinderungen nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung auch theoretisch wieder ein Rückkehrrecht in die WfbM haben.  

BTHG-Kompass

Mehr zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Viele Antworten auf Fragen aus der Praxis zur Sozialen Teilhabe finden Sie im BTHG-Kompass.

Mitschnitte

Leistungsgruppe Teilhabe am Arbeitsleben

Hier finden Sie Mitschnitte der digitalen Veranstaltungen, die sich mit Themen rund um die Leistungsgruppe Teilhabe am Arbeitsleben befassen.

Links und Materialien Teilhabe am Arbeitsleben

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