Leistungen zur Soziale Teilhabe

Fachleistung der Eingliederungshilfe

Soziale Teilhabe

Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist ein Leitziel der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des neunten Sozialgesetzbuchs. Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben nach ihren individuellen Wünschen planen und gestalten können. Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft “ in „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ umbenannt. Der Leistungskatalog wurde neu strukturiert und Leistungstatbestände benannt, die in der Rechtsprechung entwickelt wurden.

Was erfahre ich hier?

Was umfassen die Leistungen zur Sozialen Teilhabe?

Da der Leistungskatalog nicht abschließend ist, sind dies nur einige der möglichen Leistungen:

  • Leistungen für Wohnraum
  • Assistenzleistungen
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Leistungen zur Förderung der Mobilität
  • Hilfsmittel

Der offene Leistungskatalog ermöglicht, dass auch künftig personenzentriert individuelle Bedarfe gedeckt werden können.

Welche Rehabilitationsträger erbringen Leistungen zur Sozialen Teilhabe?

Diese Leistungsgruppe wird abgedeckt von

  • Der Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
  • Der Kinder- und Jugendhilfe
  • Und der Eingliederungshilfe.

Welche Änderungen gibt es durch das BTHG im Bereich der Sozialen Teilhabe?

Wir greifen hier die Assistenzleistungen heraus. Diese sind einer der Leistungstatbestände, die mit dem BTHG eingeführt wurden. Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen im Alltag und bei der Tagesstrukturierung. Unterschieden werden sie nach ihrem Zweck: Die sogenannte kompensatorische Assistenz führt Alltagshandlungen aus, die die leistungsberechtigte Person nicht selbst ausführen kann, zu denen sie aber anleitet. Dazu zählt auch, dass eine Assistentin oder ein Assistent die leistungsberechtigte Person im Alltag begleitet, so dass diese auf unvorhergesehene Bedarfslagen reagieren kann.
Die sogenannte qualifizierte Assistenz dagegen soll die leistungsberechtigte Person befähigen, den eigenen Alltag zu bewältigen. Die Anleitung der Assistentin oder des Assistenten für den Menschen mit Behinderungen dient dann dazu, Fähigkeiten zu erwerben oder zu erhalten. Die Assistenten müssen dafür eine entsprechende Qualifikation z.B. als pädagogische Fachkraft haben.

Beispiel für Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt die Skyline einer Stadt. Mit Pfeilen sind verschiedene Einrichtungen eingetragen wie zum Beispiel Kino oder Arzt.

© Anke Seeliger

Theo K. sitzt nach einer Rückenmarksverletzung schon seit Jahren im Rollstuhl. Seinen Alltag bewältigt er zu großen Teilen selbst, benötigt aber Unterstützung durch einen Assistenten beispielsweise beim Einkaufen oder bei der Körperpflege. Eine Folge seiner Verletzung sind zudem kognitive Einschränkungen, wodurch ihm die Bearbeitung seiner Post und Unterlagen nicht selbstständig möglich ist. Barrierefreien Wohnraum hat er in einer ländlichen Umgebung gefunden, jedoch ohne barrierefreien ÖPNV in erreichbarer Nähe.

Der Träger der Eingliederungshilfe führt auf Antrag von Theo K. das Gesamtplanverfahren durch. Aus der Bedarfsermittlung bilden sich u.a. folgende Leistungen zur Sozialen Teilhabe in der Gesamtplanung ab:

  • Assistenzleistungen (kompensatorische und qualifizierte)
  • Leistungen zur Mobilität

Theo K. ist gern spontan unterwegs. Außerdem sind seine Wege zum Einkaufen, Arzt, zu seinen Hobbies und zur Arbeit durch den Umzug aufs Land sehr lang geworden. Autofahren darf er aufgrund seiner kognitiven Einschränkungen nicht selbst. Da barrierefreier ÖPNV für ihn nicht erreichbar ist, erhält er als Leistung zur Mobilität ein Auto mit Hublift, mit dem ihn sein Assistent transportieren kann.

Zur Unterstützung im Alltag ist Theo K. auf einen Assistenten angewiesen. Der Träger der Eingliederungshilfe hat Theo K. vorgeschlagen, ihm eine pauschale Geldleistung auszuzahlen, über die er jemanden für kompensatorische Assistenzleistungen anstellen kann.

Damit Theo K. seinem Schriftverkehr regeln und z.B. Unterlagen und Anträge sortieren oder fristgerecht einreichen kann, erhält er außerdem qualifizierte Assistenz: Alle 14 Tage wird er von einem Assistenten eines Leistungserbringers aus der Umgebung besucht, der ihn unterstütz und im Umgang mit seinem Schriftverkehr befähigt.

Der Leistungserbringer, der für Theo K. qualifizierte Assistenz erbringt, hat diese Leistung als eigenes Modul in sein Angebot aufgenommen. Grundlage dafür war das BTHG, genauer die Trennung der Komplexleistung Eingliederungshilfe und die neuen Landesrahmenverträge und Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, die der Leistungserbringer mit dem Träger der Eingliederungshilfe schließen musste. Das Modul „Assistenz in der privaten Bürokratie“ bietet er als einziger Leistungserbringer in der Umgebung an und hat dadurch einen Wettbewerbsvorteil.

Was haben die Leistungen zur Sozialen Teilhabe mit dem Sozialraum zu tun?

Wir greifen hier die Assistenzleistungen heraus. Diese sind einer der Leistungstatbestände, die mit dem BTHG eingeführt wurden. Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen im Alltag und bei der Tagesstrukturierung. Unterschieden werden sie nach ihrem Zweck: Die sogenannte kompensatorische Assistenz führt Alltagshandlungen aus, die die leistungsberechtigte Person nicht selbst ausführen kann, zu denen sie aber anleitet. Dazu zählt auch, dass eine Assistentin oder ein Assistent die leistungsberechtigte Person im Alltag begleitet, so dass diese auf unvorhergesehene Bedarfslagen reagieren kann.

Die sogenannte qualifizierte Assistenz dagegen soll die leistungsberechtigte Person befähigen, den eigenen Alltag zu bewältigen. Die Anleitung der Assistentin oder des Assistenten für den Menschen mit Behinderungen dient dann dazu, Fähigkeiten zu erwerben oder zu erhalten. Die Assistenten müssen dafür eine entsprechende Qualifi kation z.B. als pädagogische Fachkraft haben.

Herausforderungen in der Umsetzung

  • Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflege: Die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege bzw. der Gesetzlichen Pflegeversicherung voneinander abzugrenzen und zu kombinieren, stellt die Praxis vor viele Fragen. Lösungen können nur für den Einzelfall gefunden werden.
  • Entwicklung des Leistungsangebots im Sozialraum: Die Träger der Eingliederungshilfe stehen vor der Herausforderung, die vorhandenen Ressourcen im Sozialraum zu identifizieren, nutzbar zu machen und weitere Angebote zur Verfügung zu stellen.
  • Ausgestaltung und Finanzierung von Assistenzleistungen: Leistungsträger und -erbringer müssen in den Landesrahmenverträgen und Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen die konkrete Ausgestaltung der kompensatorischen und qualifizierten Assistenzleistungen festlegen und deren Vergütung klären.
  • Barrierefreier Wohnraum: Es ist für Leistungsberechtigte meist schwierig, barrierefreien Wohnraum zu finden. Diesen zu schaffen, muss daher Bestandteil der Entwicklung des Sozialraums sein.

BTHG-Kompass

Mehr zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Viele Antworten auf Fragen aus der Praxis zur Sozialen Teilhabe finden Sie im BTHG-Kompass.

Mitschnitte

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die digitale Veranstaltungsreihe behandelt verschiedene Aspekte der Leistungsgruppe Soziale Teilhabe. In den weiteren digitalen Veranstaltungen werden die Themen Assistenzleistungen, sozialraumorientiertes Wohnen, Sozialraumorientierung nach dem BTHG sowie Zuverdienst im BTHG thematisiert.

Links und Materialien zur Sozialen Teilhabe

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