Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Nun ist es an den Leistungsträgern und Leistungserbringern, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG unterstützt die Träger der Eingliederungshilfe in diesem Prozess mit Informationen, Fachdiskussionen auf dieser Website und Veranstaltungen.
Kombination von Trägerbudget und Persönlichem Budget
Lassen sich Träger- bzw. Einrichtungsbudgets mit dem persönlichen Budget kombinieren?
Eine Kombination aus Trägerbudget und persönlichem Budget ist generell möglich, aber nicht wünschenswert.(Weiterlesen)
Vor- und Nachteile von Trägerbudgets
Welche Vor- und Nachteile haben Träger- bzw. Einrichtungsbudgets gegenüber anderen Vergütungsformen wie Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf und Stundensätzen?
Ein großer Vorteil der Trägerbudgets ist der geringere Verwaltungsaufwand beim Träger der Eingliederungshilfe sowie beim Leistungserbringer durch den Wegfall kleinteiliger Einzelfallabrechnungen. (Weiterlesen)
Übernahme der Kosten bei erhöhten Energiekosten
Übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe für leistungsberechtigte Personen in besonderen Wohnformen die gestiegenen Energiekosten als Aufwendung für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze (§ 113 Abs. 5 SGB IX), solange die erhöhten Energiekosten bei der Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete noch nicht abgebildet sind?
Auch in Zeiten hoher Inflation und einer möglicherweise eintretenden Energieknappheit ist es wichtig, dass die Angebote insbesondere für Menschen mit (drohenden) Behinderungen aufrechterhalten werden und die Leistungsanbieter unverändert fortbestehen. (Weiterlesen)