Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Nun ist es an den Leistungsträgern und Leistungserbringern, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG unterstützt die Träger der Eingliederungshilfe in diesem Prozess mit Informationen, Fachdiskussionen auf dieser Website und Veranstaltungen.
Unzuständigkeit des zweitangegangenen Reha-Trägers
Ein zweitangegangener Rehaträger Paragraph 14 II SGB IX versucht erfolglos 14 III SGB IX (Turboklärung). Geht dann nur: leisten und anschließend Erstattungsanspruch oder gibt es einen anderen Weg?
Die sogenannte Turboklärung kann nur erfolgen, wenn der zweitangegangene Reha-Träger nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung insgesamt nicht zuständig ist. (Weiterlesen)
Assistenzleistungen in einer Pflegeeinrichtung nach SGB XI
Wenn ein Mensch mit Behinderung Assistenzleistungen erhält und in eine Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI zieht, sind dann rechtlich gesehen noch Assistenzleistungen über das SGB IX möglich?
Assistenzleistungen werden im Rahmen der Sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) unabhängig vom Wohnort der betroffenen Person erbracht (§ 95 SGB IX). (Weiterlesen)
Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII bei Vorliegen eines Pflegegrades
Ist das Vorliegen eines Pflegegrades 3 zwingend ein Ausschlusskriterium, um Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII zu erhalten?
Nach § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI bleiben die Rehabilitationsleistungen des SGB VIII unberührt. Sie sind im Verhältnis zur Pflegeversicherung ausdrücklich nicht nachrangig. (Weiterlesen)