Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Nun ist es an den Leistungsträgern und Leistungserbringern, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG unterstützt die Träger der Eingliederungshilfe in diesem Prozess mit Informationen, Fachdiskussionen auf dieser Website und Veranstaltungen.
Übergangsregelungen im Berliner Landesrahmenvertrag
Ich finde es merkwürdig, für das Land Berlin von einem „abgeschlossenen“ Rahmenvertrag zu sprechen. Er enthält noch an vielen Stellen Platzhalter für nach wie vor ungeklärte Punkte.
Der Berliner Rahmenvertrag ist in 2019 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geschlossen worden. Eine bis 31. Dezember 2021 enthaltene Übergangsvereinbarung wurde ... (Weiterlesen)
Gesamtplan bei Einsatz des Vermögens
Muss ein Gesamtplanverfahren auch dann durchgeführt werden und ein Gesamtplan nach § 121 SGB IX aufgestellt werden, wenn die antragstellende Person unter den § 140 Abs. 1 SGB IX fällt?
In der Praxis der Eingliederungshilfe-Träger erfolgt die Prüfung des Einsatzes des Vermögens vor dem Gesamtplanverfahren ... (Weiterlesen)
Inhalt und Rechtscharakter der Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX
Es wird in vielen Landesrahmenverträgen nicht darauf hingewiesen, dass es sich bei den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gemäß § 125 SGB IX um sog. öffentlich-rechtliche Verträge gemäß den §§ 53ff SGB X handelt ...
Die Inhalte der Landesrahmenverträge sind durch § 131 Abs. 1 Satz 2 und 4 SGB IX vorgegeben. Hierbei handelt es sich um eine abschließende Regelung ... (Weiterlesen)