Umsetzungsstand in den Ländern
Zahlreiche Bestimmungen des BTHG werden durch Landesgesetze und Landesrahmenverträge konkretisiert. Ein Überblick zum Umsetzungsstand in den Ländern finden Sie auf dieser Seite.
Notwendige Umsetzungsmaßnahmen und gesetzgeberische Gestaltungsspielräume auf Landesebene sind vor allem:
Einen thematisch geordneten Überblick über den Umsetzungsstand in den Bundesländern finden Sie in folgendem Dokument (Stand: August 2022):
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21. März 2018 ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Zudem wurde am 28. Juli 2020 der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX geschlossen.
Für die Umsetzung des BTHG in Bayern wurden in den Jahren 2018 und 2019 die Bayerischen Teilhabegesetze I und II erarbeitet und verabschiedet. Zudem wurde eine Übergangsvereinbarung zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis längstens 31. Dezember 2022 geschlossen.
Am 1. Januar 2020 sind das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin und der Berliner Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten. Bis Ende 2021 gilt eine Übergangsregelung. Bis dahin soll eine Vergütungsstruktur geeint werden, die im jetzigen Landesrahmenvertrag noch nicht enthalten ist.
In Brandenburg wurde die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mehrstufig umgesetzt. Das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2020 gilt zudem der Rahmenvertrag gemäß § 131 SGB IX in Brandenburg.
Im März 2019 wurde das „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde im August 2019 geschlossen.
Am 13. Juni 2018 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt hat das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (AG SGB IX) beschlossen. Zudem ist der Landesrahmenvertrag vom 19. Dezember 2018 in Kraft getreten.
In Hessen wurde im September 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom Landtag angenommen. Zudem wurde ein Landesrahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 geschlossen.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Dezember 2019 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere das Landesausführungsgesetz zum SGB IX (AG-SGB IX M-V) erlassen. Der Landesrahmenvertrag wurde am 19. Dezember 2019 per Landesverordnung in Kraft gesetzt.
In Niedersachsen ist seit dem 1. Januar 2020 (in Teilen bereits seit dem 24. Oktober 2019) ein „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ in Kraft. Anstelle eines Rahmenvertrages wurde eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des BTHG für die Zeit bis zum 31. Dezember 2021 geschlossen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Zum 1. Januar 2020 ist zudem der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten.
In Rheinland-Pfalz wurden Ende des Jahres 2018 sowohl das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet als auch der Landesrahmenvertrag geschlossen.
Im Saarland wurden zur Umsetzung des BTHG im Jahr 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet und im Juli 2020 der Landesrahmenvertrag geschlossen.
In Sachsen wurde das Ausführungsgesetz am 25. Juli 2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 5. August 2019 geschlossen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 21. November 2019 das Teilhabestärkungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 14. August 2019 geschlossen.
Am 22. März 2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (1. Teilhabestärkungsgesetz) beschlossen. Das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) wurde am 11. Dezember 2019 beschlossen. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 12. August 2019 geschlossen.
Das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX) wurde am 30. August 2018 im Thüringer Landtag verabschiedet. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 31. Mai 2019 geschlossen.