Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für Rheinland-Pfalz wird Frau Christina Nedoma (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung, Gesamtplanverfahren und Wirkungsanalyse bzw. - kontrolle in Rheinland-Pfalz vorstellen.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für die Freie Hansestadt Bremen werden Frau Martina Kemme sowie Herr Thomas Nowack (Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen vorstellen.
Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört es, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken. Einen ausgewählten Überblick zu den Konzepten der Sozialraumorientierung aus den Landesrahmenverträgen der Bundesländer wird Michael Beyerlein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel vorstellen.
Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. In der Praxis gibt es jedoch noch viele Unklarheiten. Die Vertiefungsveranstaltung klärt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung, den Zusammenhang im Gesamtplanverfahren sowie Kriterien für die praktische Durchführung der Wirkungskontrolle.
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber dem Thema „Beratung und Unterstützung“ durch den Träger der Eingliederungshilfe eine größere Bedeutung zugemessen. Die Veranstaltung stellt Beispiele vor, wie Träger der Eingliederungshilfe Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX aufbauen können, wie die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum gelingen kann und wie die Beratung im Sinne der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen Reha-Trägern gestaltet werden kann.
An wen können sich Leistungsberechtigte wenden, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Leistungsträger kommt? In Brandenburg und Sachsen gibt es sogenannte Clearingstellen, die zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Leistungsträger vermitteln. In dieser kostenfreien digitalen Veranstaltung stellt die Clearingstelle Bundesteilhabegesetz in Brandenburg ihre Arbeit vor.
Das „Haus der Teilhabe“ soll Menschen mit Behinderung in jedem Berliner Bezirk einen Standort anbieten, an den sie sich mit allen Anliegen zu Beratung, Unterstützung und Begleitung wenden können. Ein Einblick zur Umsetzung des Konzepts im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, vermittelt durch die dortige Leiterin Frau Melanie Rubach.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtet den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.
Die Beratung von Menschen mit Behinderungen hat laut § 106 Abs. 1 SGB IX in einer für den Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form zu erfolgen. Die Gesetzesbegründung führt explizit die Nutzung von Leichter Sprache auf. Dort wird jedoch auch auf Art. 21 der UN-BRK verwiesen, der deutlich mehr Formen wahrnehmbarer Kommunikation aufführt. Katrin Hinternesch, Projektkoordinatorin Gelingende Kommunikation der Vielfalter gGmbH, erläutert die Bandbreite der Kommunikationsformen und zeigt anhand von Praxisbeispielen mögliche Methoden und Hilfsmittel, die Leistungsträger einsetzen können.
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Diskutieren Sie mit uns, wie die Leistungsträger diesen hohen Anforderungen gerecht werden können.