Online-Fachdiskussion zu Bedarfsermittlungsinstrumenten in der Anwendung

8. November 2023 bis 26. Januar 2024

Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX

Das Bedarfsermittlungsinstrument nach § 118 SGB IX soll eine bundesweit einheitliche Grundlage zur Bedarfsermittlung schaffen und gleichwertige sowie vom Wohnort unabhängige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 13 SGB IX festgelegt, dass der Rehabilitationsbedarf der leistungsberechtigten Person individuell sowie ganzheitlich zu ermitteln ist und somit die Begrenzung auf einzelne Leistungsgesetze wegfällt (Leistungen aus einer Hand). § 118 Abs. 2 SGB IX ermöglicht es den Ländern, mittels einer Rechtsverordnung, Näheres zum Bedarfsermittlungsinstrument zu regeln.

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat in den Jahren 2018 und 2019 bereits zwei Fachdiskussionen zur Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX durchgeführt und sich dabei einerseits auf die individuelle Bedarfsermittlung in Verbindung mit der ICF und andererseits auf die Umsetzung der einzelnen Bedarfsermittlungsinstrumente in den Ländern fokussiert.

 

 

Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente

Die folgende Fachdiskussion bietet nun die Möglichkeit, bisherige Erfahrungen in der Anwendung der verschiedenen Bedarfsermittlungsinstrumente zu reflektieren, Herausforderungen zu benennen und Beispiele zum Umgang mit den Instrumenten in ausgewählten Bundesländern vorzustellen.

Sie sind eingeladen, Ihre Fragen an Expertinnen und Experten zur Umsetzung einzelner Schritte der Bedarfserhebung zu stellen und z. B. über die Verbindung von Zielvereinbarungen mit der Wirkungskontrolle, den Wechsel zum Persönlichen Budget oder eigene Erfahrungen aus der Perspektive der Leistungsträger, Leistungserbringer oder Leistungsberechtigten zu diskutieren. Zudem werden im Rahmen der Fachdiskussion fünf Praxisbeispiele zur Anwendung ausgewählter Bedarfsermittlungsinstrumente im Kontext von Sozialraumorientierung, Partizipation und Digitalisierung als einzelne digitale Veranstaltungen angeboten.

Praxisbeispiele

ITP-App in Thüringen im Rahmen eines digitalen Verwaltungssysteme

Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?

Kontakt: Daniel Eberhardt, ITP-Geschäftsstelle, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (angefragt)

 

 

Das bayerische Bedarfsermittlungsinstrument (BiBay): In welchen Bereichen wurde das Instrument während seiner Pilotphase angepasst?

Das Bibay wurde in den Jahren 2020 und 2021 pilotiert und sollte am 1. Juli 2022 flächendeckend an den Start gehen. Aufgrund notwendiger Ergänzungen im EDV-Bereich, im Schulungsangebot sowie in der Umsetzung von Anwendungsleitfäden wurde die Umsetzung verschoben (Stand 2022). Hier soll über Ergebnisse der Pilotphase informiert werden, Herausforderungen und Erkenntnisse benannt und Beteiligungsverfahren aller Akteure erläutert werden.

Kontakt: Julia Neumann-Redlin, Bayerischer Bezirketag (angefragt)

 

 

Sozialraum und Bedarfsermittlung

Der Einbezug des Sozialraums setzt u. a. ein ausführliches Gespräch sowie eine Verfolgung von Zielangaben des Leistungsberechtigten voraus. Welche Herausforderungen begegnen den Teilhabeplaner/innen und wie wird eine barrierefreie Kommunikation bzw. Zielformulierung gefördert/umgesetzt? Welche Ressourcen und Kenntnisse sind dazu notwendig?

Kontakt: Kai Beier, Evangelische Hochschule Berlin

 

 

Stetige Anpassung des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (B.E.N.I): Wie gestaltet sich die Beteiligung der Akteure zur Weiterentwicklung beim „lernenden“ Instrument?

Das Land Niedersachsen hat sein Bedarfsermittlungsinstrument im Juli 2023 angepasst und die Version 3.1 veröffentlicht. Dem vorausgegangen waren viele Hinweise von Leistungserbringern und Interessensverbänden für Menschen mit Behinderungen. Welche Strategie verfolgt Niedersachsen in der Weiterentwicklung seines Bedarfsermittlungsinstrumentes? Wie wirken sich die Hinweise auf die Bedarfsermittlung und die daraus resultierenden Leistungen aus?

Kontakt: N.N. (angefragt)

 

 

Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

In diesem Modellprojekt wird ein sozialraumorientierter und partizipativer Ansatz verfolgt. Bezüglich der Teilhabeplanung im Bereich „Arbeit“ werden die Akteure gezielt miteinander vernetzt. Darüber hinaus werden in der Planung das Wohn- und Lebensumfeld des Leistungsberechtigten mit einbezogen. Bei aufkommenden Assistenzbedarfen, etwa in der Unterstützung im Alltag, kann dies sogleich Berücksichtigung finden.

Kontakt: Claudia Köper-Wolberg und Evelyn Wierike, Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Diskutieren Sie mit uns!

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX in Ihrem Bundesland gemacht?
  • Wie äußert sich die ICF-orientierte Bedarfsermittlung in der Umsetzung als Leistung?
  • Wie gestaltet sich die Formulierung der Ziele?
  • Kann die Maßgabe zu mehr Selbstbestimmung umgesetzt werden?
  • Wie lässt sich das neue Instrument in den bisherigen Verwaltungsstrukturen anwenden?
  • Welche Erfahrungen haben Sie in der Bedarfsermittlung bei Kindern und Jugendlichen sowie im frühkindlichen Bereich gemacht?

Beteiligungsseite

Beiträge zur Fachdiskussion

Hier gelangen Sie ab dem 8. November zur Beteiligungsseite der Fachdiskussion "Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX". Mit Klick auf den Button "Reden Sie mit!" oder die einzelnen Kapitel können Sie eigene Beiträge einstellen. Im Reiter "Beiträge" finden Sie alle Fragen, die wir mit Zustimmung des Absenders veröffentlichen durften. Die Antworten werden nach und nach thematisch geordnet im BTHG-Kompass eingestellt.

Information

Umsetzungsstand der Bedarfsermittlungsinstrumente §118 SGB IX in den Bundesländern

Hier finden Sie den aktuellen Umsetzungsstand der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Bundesländern.
(Stand Oktober 2023)

Veranstaltungen zum Thema

12.12.2023

Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

In diesem Modellprojekt wird ein sozialraumorientierter und partizipativer Ansatz verfolgt. Bezüglich der Teilhabeplanung im Bereich „Arbeit“ werden die Akteure gezielt miteinander vernetzt. Darüber hinaus werden in der Planung das Wohn- und Lebensumfeld des Leistungsberechtigten mit einbezogen. Bei aufkommenden Assistenzbedarfen, etwa in der Unterstützung im Alltag, kann dies sogleich Berücksichtigung finden.

13.12.2023

Sozialraum und Bedarfsermittlung

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Der Einbezug des Sozialraums setzt u. a. ein ausführliches Gespräch sowie eine Verfolgung von Zielangaben des Leistungsberechtigten voraus. In diesem Vortrag wird Herr Kai Beier von der Evangelischen Hochschule Berlin darauf eingehen, welche Herausforderungen den Teilhabeplaner/innen begegnen und wie eine barrierefreie Kommunikation bzw. Zielformulierung gefördert/umgesetzt wird und welche Ressourcen und Kenntnisse dazu notwendig sind.

14.12.2023

ITP-App in Thüringen im Rahmen eines digitalen Verwaltungssystems

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
10:00 Uhr bis 11:15 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.