Online-Fachdiskussion zu Bedarfsermittlungsinstrumenten in der Anwendung

8. November 2023 bis 26. Januar 2024

Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX

Das Bedarfsermittlungsinstrument nach § 118 SGB IX soll eine bundesweit einheitliche Grundlage zur Bedarfsermittlung schaffen und gleichwertige sowie vom Wohnort unabhängige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 13 SGB IX festgelegt, dass der Rehabilitationsbedarf der leistungsberechtigten Person individuell sowie ganzheitlich zu ermitteln ist und somit die Begrenzung auf einzelne Leistungsgesetze wegfällt (Leistungen aus einer Hand). § 118 Abs. 2 SGB IX ermöglicht es den Ländern, mittels einer Rechtsverordnung, Näheres zum Bedarfsermittlungsinstrument zu regeln.

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat in den Jahren 2018 und 2019 bereits zwei Fachdiskussionen zur Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX durchgeführt und sich dabei einerseits auf die individuelle Bedarfsermittlung in Verbindung mit der ICF und andererseits auf die Umsetzung der einzelnen Bedarfsermittlungsinstrumente in den Ländern fokussiert.

 

 

Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente

Die Fachdiskussion bot die Möglichkeit, bisherige Erfahrungen in der Anwendung der verschiedenen Bedarfsermittlungsinstrumente zu reflektieren, Herausforderungen zu benennen und Beispiele zum Umgang mit den Instrumenten in ausgewählten Bundesländern vorzustellen.

Sie waren eingeladen, Ihre Fragen an Expertinnen und Experten zur Umsetzung einzelner Schritte der Bedarfserhebung zu stellen und z. B. über die Verbindung von Zielvereinbarungen mit der Wirkungskontrolle, den Wechsel zum Persönlichen Budget oder eigene Erfahrungen aus der Perspektive der Leistungsträger, Leistungserbringer oder Leistungsberechtigten zu diskutieren. Zudem wurden im Rahmen der Fachdiskussion vier Praxisbeispiele zur Anwendung ausgewählter Bedarfsermittlungsinstrumente im Kontext von Sozialraumorientierung, Partizipation und Digitalisierung als einzelne digitale Veranstaltungen angeboten.

Praxisbeispiele

ITP-App in Thüringen im Rahmen eines digitalen Verwaltungssysteme

Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?

Kontakt: Daniel Eberhardt, ITP-Geschäftsstelle, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (angefragt)


Sozialraum und Bedarfsermittlung

Der Einbezug des Sozialraums setzt u. a. ein ausführliches Gespräch sowie eine Verfolgung von Zielangaben des Leistungsberechtigten voraus. Welche Herausforderungen begegnen den Teilhabeplaner/innen und wie wird eine barrierefreie Kommunikation bzw. Zielformulierung gefördert/umgesetzt? Welche Ressourcen und Kenntnisse sind dazu notwendig?

Kontakt: Kai Beier, Evangelische Hochschule Berlin

 

Der B.E.Ni als lernendes Instrument

Das Land Niedersachsen hat am 1. Januar 2018 sein einheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung Niedersachsen (B.E.Ni) veröffentlicht und seitdem stetig weiterentwickelt. In der Weiterentwicklung des Instruments wurden unter anderem das landeseinheitliche Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, weitere rechtliche Neuerungen mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie Hinweise zur Anwendung in der Praxis berücksichtigt. 

Kontakt: Ulrike Bonin, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

 

Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

In diesem Modellprojekt wird ein sozialraumorientierter und partizipativer Ansatz verfolgt. Bezüglich der Teilhabeplanung im Bereich „Arbeit“ werden die Akteure gezielt miteinander vernetzt. Darüber hinaus werden in der Planung das Wohn- und Lebensumfeld des Leistungsberechtigten mit einbezogen. Bei aufkommenden Assistenzbedarfen, etwa in der Unterstützung im Alltag, kann dies sogleich Berücksichtigung finden.

Kontakt: Claudia Köper-Wolberg und Evelyn Wierike, Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Schwerpunkte der Diskussion

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX in Ihrem Bundesland gemacht?
  • Wie äußert sich die ICF-orientierte Bedarfsermittlung in der Umsetzung als Leistung?
  • Wie gestaltet sich die Formulierung der Ziele?
  • Kann die Maßgabe zu mehr Selbstbestimmung umgesetzt werden?
  • Wie lässt sich das neue Instrument in den bisherigen Verwaltungsstrukturen anwenden?
  • Welche Erfahrungen haben Sie in der Bedarfsermittlung bei Kindern und Jugendlichen sowie im frühkindlichen Bereich gemacht?

Beteiligungsseite

Beiträge zur Fachdiskussion

Hier gelangen Sie zur Beteiligungsseite der Fachdiskussion Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX. Im Reiter Beiträge finden Sie alle Fragen, die wir mit Zustimmung des Absenders veröffentlichen durften. Die Antworten werden nach und nach thematisch geordnet im BTHG-Kompass eingestellt.

Information

Umsetzungsstand der Bedarfsermittlungsinstrumente §118 SGB IX in den Bundesländern

Hier finden Sie den aktuellen Umsetzungsstand der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Bundesländern.
(Stand Oktober 2023)

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