Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 3.2

Verfassen Sie einen Beitrag zu einem Dokument oder einem speziellen Kapitel, indem Sie das jeweilige Dokument öffnen. Klicken Sie auf "Reden Sie mit", wenn Sie allgemeine Anmerkungen oder Fragen zum Thema haben. Unter "Beiträge" finden Sie veröffentlichte Beiträge anderer Nutzender, die Sie unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.2

Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung

Welche Regelungen gibt es für Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?



Antwort:

Regelungen zu Mehrbedarfen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vor dem Hintergrund der Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen

Mit der Trennung der Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen verändert sich auch die Finanzierung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern. Während die Mittagsverpflegung bislang Teil der Eingliederungshilfe nach SGB XII war, sind die Lebensmittelkosten des Mittagessens ab 1. Januar 2020 Teil der existenzsichernden Leistungen und müssen von den Werkstattbeschäftigten selbst bezahlt werden.

Da der Regelbedarf jedoch so ausgelegt ist, dass nur der Warenwert der Lebensmittel, nicht aber die Zubereitung von Speisen einkalkuliert ist, wurde mit dem BTHG ein neuer Mehrbedarf nach § 42b Abs. 2 SGB XII eingeführt. Dieser Mehrbedarf dient der Deckung von Aufwendungen, die durch die Zubereitung und Bereitstellung von gemeinschaftlichem Mittagessen in WfbM, bei anderen Leistungsanbietern oder vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten entstehen. Leistungsberechtigte der Grundsicherung erhalten für die Mehraufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung diesen Mehrbedarf. Die Mehraufwendungen je Arbeitstag sind ein Dreißigstel des Betrags, der sich nach § 2 Abs. 1 Satz 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung ergibt (§ 42b SGB XII). Er beträgt aktuell 3,40 Euro und wird jährlich angepasst.

Pauschalierte Bewilligung

Die Regelungen zur Bestimmung sowie zur Bewilligung des Mehrbedarfs wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Rundschreiben vom 28. Oktober 2019 konkretisiert.

Da die Anzahl der Arbeitstage von Monat zu Monat durch Feiertage, Krankheit oder Urlaub stark schwanken, kann der Grundsicherungsträger pauschal eine Anzahl von Arbeitstagen als Berechnungsgrundlage ansetzen. Bei einer 5-Tage-Woche können 19 Arbeitstage zugrunde gelegt werden, wodurch sich ein monatlicher Mehrbedarf von 64,60 Euro ergibt.

Ist abzusehen, dass die leistungsberechtigte Person in bestimmten Zeiträumen die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht in Anspruch nehmen wird, reduziert der Grundsicherungsträger den Mehrbedarf um den Wert, der der Anzahl der Fehltage entspricht (BMAS 2019: 5ff.).

Verfahren zur Bewilligung

Leistungsberechtigte müssen keinen gesonderten Antrag für den Mehrbedarf stellen. Jedoch setzt sich der Grundsicherungsträger mit ihnen direkt, mit der WfbM oder mit den vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten in Verbindung, um abzufragen, ob und in welchem Umfang die Personen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen bzw. mit welchen geplanten Abwesenheiten zu rechnen ist. Wesentliche Änderungen dazu müssen Leistungsberechtigte dem Grundsicherungsträger unverzüglich mitteilen (ebd.: 7f.).

Literatur

Eigenbeteiligung bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung

Gibt es eine Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?



Antwort:

Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten

Durch das Starke-Familien-Gesetz vom 3. Mai 2019 wurde die im BTHG (Art. 13 Nr. 16 BTHG) vorgesehene Eigenbeteiligung zur gemeinsamen Mittagsverpflegung, die Beschäftigte ab dem 1. Januar 2020 hätten zahlen sollen, gestrichen (Art. 4 und 7 Starke-Familien-Gesetz).

Finanzierung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung bei Rentenbezug

Für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger gibt es einen Mehrbedarf für die Mehraufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der WfbM. Müssen demgegenüber Werkstattbeschäftigte, die z. B. aufgrund von Rentenbezügen keinen Grundsicherungsanspruch haben, die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in WfbM selbst tragen? Dann habe ich im Monat weniger Geld als jetzt. Oder steht mir auch ein Mehrbedarf zu für das Mittagessen in der Werkstatt?



Antwort:

Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der WfbM, bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Angebote ist von den Beschäftigten selbst zu zahlen. Während für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger hierfür ein Mehrbedarf anerkannt wird (§ 42b SGB XII), erhalten Werkstattbeschäftigte ohne Grundsicherungsanspruch diesen nicht und zahlen das Mittagessen, sofern sie daran teilnehmen, aus ihren eigenen Einkünften, z.B. aus Rentenbezügen.

Finanzierung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung bei Rentenbezug
Sie können Ihren Beitrag veröffentlichen und anderen Nutzern die Möglichkeit geben, diesen einzusehen und zu unterstützen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ich möchte nicht, dass mein Beitrag in der Fachdiskussion online einsehbar ist. Ich möchte, dass mein Beitrag (nach Freigabe) online einsehbar ist.
Bundesland:
Gruppe:
Organisation:
Position:
Ich möchte meinen Namen nicht nennen. Ich möchte den Beitrag namentlich einreichen. Vorname:
Nachname:

Ich möchte via E-Mail informiert werden, wenn die neue Version des BTHG-Kompasses online verfügbar ist.
E-Mail-Adresse:
Ich möchte keine Rückmeldung zu meinem Beitrag erhalten.

Mein Beitrag:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.