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BTHG-Kompass 3.2

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.2

Beratung von Menschen ohne Deutschkenntnisse

Wie halten Sie es bei der Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund, wenn der/die Ratsuchende nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt?



Antwort:

Nach Möglichkeit wird an eine EUTB mit entsprechenden Sprachkenntnissen vermittelt. Häufig bringen Ratsuchende mit Migrationshintergrund und wenig Deutschkenntnissen Angehörige mit, die in der Beratung übersetzen. Anderenfalls nutzen wir Sprachübersetzer-Apps.

Vermittlung an EUTB mit Fremdsprachkenntnissen oder Übersetzungs-AppsDownloads und Links

Rollenkonflikt EUTB-Berater/in und Vertrauensperson?

Gerät man als EUTB-Berater/in nicht in einen Rollenkonflikt, sobald man auch als Vertrauensperson gegenüber Leistungsträgern auftritt? Ist es nicht eher die Aufgabe einer EUTB, den Ratsuchenden bei der Auswahl einer Vertrauensperson zu unterstützen und beide auf das Teilhabeplanverfahren vorzubereiten?



Antwort:

Aus meiner Sicht ist es die Aufgabe der EUTB, Ratsuchende zu unterstützen, mit einer Vertrauensperson seiner Wahl seine Anliegen beim Leistungsträger vorzubringen. Allerdings gibt es Situationen und Einzelfälle, in denen der Ratsuchende entscheidet und wünscht, eine/n Berater/in der EUTB als Vertrauensperson anzufragen. Wichtig hierbei ist, die Funktion einer Unterstützung zu behalten und keine Vertretungsposition einzunehmen.

Berater/in sollte unterstützend fungierenDownloads und Links

Ratsuchende mit Migrationsgeschichte

Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte wenden sich an die EUTBs? Welche Möglichkeiten haben Sie, Menschen zu beraten, die nicht ausreichend Deutsch sprechen? Werden in den EUTBs besonders schwierige strukturelle Gegebenheiten erfasst, die in der Beratung deutlich werden? bspw. (z.B. im Bereich geflüchteter Menschen mit Behinderungen) Geben Sie strukturelle Probleme an die Politik weiter?



Antwort:

Weitergabe struktureller Fragen an die beteiligten Behörden und die Politik

In unserer EUTB kommt dies regelmäßig vor. Zuletzt sind bei uns einige Einzelfälle mit dem Thema Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Ausbildung und Mobilität aufgetreten. Da diese Problematik Rechtskreise überschreitet, stellen wir zahlreiche Probleme für die Menschen fest, in der Erreichbarkeit der Behörden, in den zu erhaltenden Informationen und in der Zuständigkeitsklärung. Diese strukturellen Fragen geben wir an die beteiligten Behörden und die Politik im Land weiter. Im Rahmen einer internen Dokumentation erfassen wir Themen dieser Art und können diese aufgrund von Beteiligung in Arbeitsgruppen in Ministerium und Beiräten auch weitergeben.

Da wir als EUTB keine Sprachmittler finanzieren können, versuchen wir, über unser Netzwerk im Saarland mit Beratungsstellen für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete zusammenzuarbeiten, z.B. das Zuwanderungs- und Integrationsbüro.

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