BTHG-Kompass Vernetzung von Beratungsangeboten

BTHG-Kompass

Vernetzung von Beratungsangeboten

Das SGB IX sieht künftig sowohl in Teil 1 (für alle Rehabilitationsträger und Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) als auch in Teil 2 speziell für die Träger der Eingliederungshilfe neue Verpflichtungen zu Information und Beratung vor. Grundsätzlich sind gemäß § 14 SGB I alle Rehabilitationsträger zur Beratung verpflichtet.

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