Finanzierung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung bei Rentenbezug
Für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger gibt es einen Mehrbedarf für die Mehraufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der WfbM. Müssen demgegenüber Werkstattbeschäftigte, die z. B. aufgrund von Rentenbezügen keinen Grundsicherungsanspruch haben, die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in WfbM selbst tragen? Dann habe ich im Monat weniger Geld als jetzt. Oder steht mir auch ein Mehrbedarf zu für das Mittagessen in der Werkstatt? |
Antwort:
Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der WfbM, bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Angebote ist von den Beschäftigten selbst zu zahlen. Während für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger hierfür ein Mehrbedarf anerkannt wird (§ 42b SGB XII), erhalten Werkstattbeschäftigte ohne Grundsicherungsanspruch diesen nicht und zahlen das Mittagessen, sofern sie daran teilnehmen, aus ihren eigenen Einkünften, z.B. aus Rentenbezügen.
Finanzierung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung bei Rentenbezug