Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 4.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.1

Leistungserbinger in der Sozialraumgestaltung

Wie können die Leistungserbringer an der Sozialraumgestaltung mitwirken?



Antwort:

Leistungserbinger in der Sozialraumgestaltung

Laut § 97 SGB IX sollen die Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachdisziplinen, die von den Trägern der Eingliederungshilfe beschäftigt werden, umfassende Kenntnisse über den regionalen Sozialraum, die Möglichkeiten der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe und über die Kommunikation mit allen Beteiligten besitzen. Es ist dringend erforderlich, Fortbildungen für Fachkräfte zur Sozialraumthematik anzubieten, in denen auch Handlungskompetenz in praktischen Übungen vermittelt wird. Beispielsweise gehört die empirische Erkundung von Sozialräumen von Leistungsberechtigten mit Leistungsberechtigten dazu. Methodisch geht es um die partizipative Anwendung von sozialräumlich ausgerichteten Analyseinstrumenten wie die Netzwerkkarte, eine Sozialraumbegehung bzw. Erkundung mit Rollstühlen, die subjektive Landkarte und ähnliches. Die dabei gewonnenen Informationen werden einerseits gebraucht, um die Leistungen zur Sozialen Teilhabe für den Teilhabeplan zu entwickeln, die die Leistungsberechtigten zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung in ihrem Sozialraum befähigen (vgl. § 76 SGB IX). Andererseits müssen die gewonnenen Informationen zuerst beim Träger und im zweiten Schritt unter den Trägern der Eingliederungshilfe integriert werden. In der Synthese wächst das Know-how, was unter einem inklusiven Sozialraum zu verstehen ist. Diese qualitativen Informationen müssen an die kommunale Sozialplanung weitergegeben werden, damit neben der quantitativen Sozialberichterstattung zur Inklusion auch die qualitativen Erkenntnisse aus der Praxis der Eingliederungshilfe verbreitet werden.

So betrachtet werden die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe in den Prozess der inklusiven Sozialraumentwicklung gezielt mit einbezogen. Nach dem Gegenstromverfahren tragen sie die Erkenntnisse zusammen, die aus dem Sozialraumbezug der Leistungsberechtigten abgeleitet werden und bottom-up an kommunale Stellen bzw. Landkreisbehörden adressiert werden. Die politischen Ratsgremien und die zuständigen Fachbereiche können auf dieser Grundlage strategische Zukunftsentscheidungen für die Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume treffen und top down in die Sozialräume hinein umsetzen.

Damit die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe in dieser Weise in die Sozialraumentwicklung mit einbezogen werden können, müssen im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarungen Zeiteinhei-ten für die empirische Erkenntnisgewinnung vorgesehen und finanziert werden.

Downloads und Links

Partizipative Arbeitsstrukturen im Sozialraum

Gibt es Best-Practice-Beispiele für die Entwicklung partizipativer Arbeitsstrukturen für ein inklusive integrierte Sozialraumentwicklung (Netzwerkarchitektur)?



Antwort:

Partizipative Arbeitsstrukturen im Sozialraum

Dazu drei Beispiele:

Die Kreisvereinigung Mayen-Koblenz e.V. der Lebenshilfe baut in Zusammenarbeit mit dem Kreis Mayen-Koblenz und den kreisangehörigen Gemeinden ein Netzwerk für Inklusion auf, in dem Partner aus möglichst vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (Sozialwesen, Sport, Bildung, Wirtschaft, Kultur, öffentlichen Institutionen) mitarbeiten. Behinderte Menschen wurden von Anfang an als gleichberechtigte Partner in den Aufbau des Netzwerkes einbezogen. Siehe hier [19.06.2020].

Im Rheinisch-Bergischen Kreis lautet das Leitbild des Sozialplanungsprozesses „Motiv Mensch – Sozialen Wandel gestalten“. Um die Lebenslagen und Teilhabechancen der Menschen zu verbessern, bilden Schlüsselakteure im Rheinisch-Bergischen Kreis ein Planungs- und Umsetzungsnetzwerk. Beteiligt sind – neben dem Jobcenter Rhein-Berg, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den acht kreisangehörigen Gemeinden – die AWO – Kreisverband Rhein-Oberberg, der Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis, das Deutsche Rote Kreuz – Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis, die Diakonie im Rheinisch-Bergischen Kreis und Der Paritätische NRW e.V. – Kreisgruppe Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis. Vertretungen von Bedarfs- und Interessengruppen der Zivilgesellschaft werden gezielt mit einbezogen. Siehe hier [19.06.2020].

Ein gutes Beispiel einer ämter- und institutionsübergreifenden, aber auch beteiligungsorientierten und kommunikativen Vorgehensweise gibt es auch in der Städteregion Aachen. Im Rahmen von Sozialplanungskonferenzen wird der Austausch innerhalb der städteregionalen Verwaltung sowie außerhalb mit den regionsangehörigen Kommunen wie auch mit freien und privaten Trägern sozialer Angebote und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort gepflegt. Im Jahr 2020 wurden in einer Konferenz Ansätze und Methoden zur inklusiven Ausgestaltung von Sozialräumen erarbeitet, die Grundlage bei der Erstellung des Teilberichts über die Lebenslagen der Menschen mit Behinderung in der Städteregion Aachen sind. Siehe hier [19.06.2020].

Downloads und Links

Sozialraum und Quartiersbegriff in der Seniorenarbeit

Mich würde interessieren, wo die Schnittstelle des "Sozialraums" zu der in den Seniorendiensten eher verwendeten Bezeichnung "Quartiersentwicklung" verläuft.



Antwort:

Sozialraum und Quartiersbegriff in der Seniorenarbeit

Der Begriff „Quartier“ stammt aus der Stadtplanung und bezeichnet Teilräume in der Stadt, die vom Stadtteil über den Sozialraum bis hin zur Nachbarschaft reichen können. Es gibt eine große Schnittmenge zwischen dem Quartiersbegriff in der Seniorenarbeit und dem Sozialraumbegriff des BTHG: Bei beiden soll die konkrete Abgrenzung der inklusiven Raumeinheit im Dialog mit den Menschen vor Ort stattfinden. Es spricht deshalb viel dafür, ein übergreifendes Sozialraumverständnis im Rahmen ressortübergreifender Sozialraumkonferenzen zu entwickeln, wie es im Handbuch „Integrierte Sozialplanung in Landkreisen und Kommunen“ (vgl. S. 170 ff.) angeregt wird.

Der inklusive Sozialraum darf nicht nur für eine spezifische Bedarfsgruppe entwickelt werden, sondern muss letztendlich den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht werden. Siehe als Beispiel den Freiburger Leitfaden für eine inklusive Quartiersentwicklung.

Ein anderes Beispiel sind die Leitlinien einer Sozialstrategie im Landkreis Göttingen.

Downloads und Links

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.