Die Praxis bei den Trägern der Sozialhilfe in 2017 hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen bereits jetzt zu weiteren Ausgrenzungen der Menschen mit Behinderungen führt, jedenfalls dann, wenn sie gleichzeitig pflegebedürftig sind. Den "Trick", den die Sozialhilfeträger hierbei anwenden, ist, dass sie pflegebedürftige Personen der Hilfe zur Pflege zuordnen, so dass sie aus der Eingliederungshilfe komplett oder zu einem großen Umfang herausfallen. Durch diesen Schritt ersparen sich die Sozialhilfeträger eine völlige oder umfangreiche Dokumentation der Bedarfsfeststellung. Die Gefahr, dass komplex beeinträchtigte Personen mit hohem Unterstützungsbedarf bis Ende 2019 völlig aus dem System der Eingliederungshilfe herausgedrängt und der Hilfe zur Pflege, also einem anderen Rechtskreis, zugeordnet werden, ist riesen groß. Dies geschieht schleichend und spielt in den öffentlichen Diskussionen keine Rolle, weshalb es in diesem öffentlichen Forum auftauchen muss. Wir werden dann sehen, ob es weiter ignoniert oder ernst genommen wird.
Antwort:Weiterverweisung von der Eingliederungshilfe in das System der Hilfe zur Pflege
Die neuen, detaillierten Regelungen zur Gesamtplanung sind erst mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten. Sie sind eine Reaktion des Gesetzgebers auf die in der Vergangenheit teils lückenhafte, teils völlig fehlende Prüfung von Teilhabebedarfen gerade auch bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Diese Regelungen werden jetzt durch die Verwaltungen mit Leben erfüllt.