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Sozialraumorientierung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Sozialraumorientierung

Mehr Teilhabe ohne Kostensteigerungen?

Wie soll es gelingen, ohne Kostensteigerungen mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?



Antwort:

Maßnahmen mit Multiplikatoreffekt und positiver Außenwirkung

Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Modellprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finanziell und kommunikativ unterstützt, die alle erhebliche Multiplikatoreffekte haben und positive Außenwirkung entfalten.

Vorrangiges Ziel der Zuwendungen an Modellprojekte ist es, durch gezielte und personenorientierte Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote die Chancen für Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kontinuierlich zu steigern.

Darüber hinaus tragen eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen im organisierten Sport zu mehr Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen bei. In Sportverbänden und -vereinen gewinnt die Inklusionsförderung zunehmend an Bedeutung und Aufmerksamkeit und rückt zudem das Leistungsvermögen von Menschen mit Funktionseinschränkungen nachhaltig in das öffentlich und private Bewusstsein.

Downloads und Links

Soziale Teilhabe

Die „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ werden mit dem BTHG und den §§ 76-84 SGB IX ab dem 1. Januar 2020 zur Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“. Sie wird in acht Teil-Leistungsgruppen aufgegliedert, um den Leistungsumfang zu verdeutlichen.

Konzepte der Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe

Guten Tag, im BTHG ist mittlerweile die Sozialraumorientierung gesetzlich verankert. Mich interessiert, ob und welche Konzepte der Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen es bereits gibt.



Antwort:

Konzepte der Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe

Es gibt bereits eine ganze Reihe von Kommunen, die sich gemeinsam mit Bauplanungsbehörden, regionalen Vereinen und Verbänden, verschiedenen Leistungserbringern, Betroffenenverbänden und Behörden anderer Säulen das Sozialleistungssystems auf den Weg gemacht haben, den Sozialraum zu einem wirklich inklusiven Lebensraum zu machen. Anregungen zu möglichen Wegen und Ausgestaltungen kann man unter anderem in Hamburg, Nordfriesland oder Ulm finden. Das sind lediglich Beispiele, aber sie werden seit mehreren Jahren erfolgreich erprobt und ständig weiterentwickelt.

Die erste Herausforderung ist, den „inklusiven Sozialraum“ denken und verwirklichen zu wollen. Daran anknüpfend kann man dann damit beginnen, eingetretene Pfade zu verlassen, potenzielle Sozialraumpartner anzusprechen und funktionsfähige Kooperationsstrukturen zu schaffen.

Gemäß § 94 Abs. 3 SGB IX n.F. sind die Länder für die sozialräumliche Entwicklung der Eingliederungshilfe zuständig und unterstützen die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung ihres Sicherstellungsauftrages.

Materialien

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