Behinderungsbegriff und Eingliederungshilfe
Zur Vollständigkeit der Antwort zum Behinderungsbegriff gehört aber auch, dass der neue Behinderungsbegriff für die Menschen mit Behinderungen nicht gilt, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen wollen oder müssen. Hier gilt der § 99 SGB IX mit seiner Bezugnahme auf § 53 SGB XII.
Antwort:
Der neue Behinderungsbegriff nach § 2 Abs. 1 SGB IX stellt seit 1. Januar 2018 die gesetzliche Definition von Behinderung in Deutschland dar und gilt für alle Menschen mit Behinderungen. § 99 SGB IX n.F. beinhaltet keine Definition von Behinderung, sondern die Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus verweist § 53 Abs. 1 SGB XII auf Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und damit auch auf den neuen Behinderungsbegriff.
Neuer Behinderungsbegriff als gesetzliche Definition von Behinderung