Instrumente nach § 118 SGB IX für Kinder und Jugendliche
Inwiefern werden die Instrumente nach § 118 SGB IX n.F. an die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen angepasst? |
Antwort:
Für Kinder und Jugendliche im Zuständigkeitsbereich der Träger der Eingliederungshilfe (Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen) werden die Instrumente nach § 118 SGB IX n.F. in den Bundesländern nach und nach angepasst. Grundlage hierfür ist die ICF-Version für Kinder und Jugendliche (ICF-CY - International Classification of Functioning, Disability and Health for Children and Youth). |