Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 2.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.1

Sozialräumliches Denken integrieren

Wie lässt sich sozialräumliches Denken und Handeln in die praktische Arbeit von Leistungsanbietern/Leistungserbringern integrieren? Gibt es positive Beispiele?



Antwort:

Aktivierung der eigenen Kräfte des Menschen steht im Vordergrund

Im Mittelpunkt sozialräumlichen Denkens und Handelns steht immer der Wille des jeweiligen (leistungsberechtigten) Menschen. Daran anknüpfend und darauf aufbauend geht es darum, ein Unterstützungssetting zu entwickeln, in dessen Zentrum all die Dinge stehen, die der Mensch selbst tun kann. Grundsätzlich gilt: Die Aktivierung der eigenen Kräfte des Menschen steht im Vordergrund, nicht die klassische, durch professionelle Tätigkeit erbrachte Betreuung.
Idealerweise ist es ein aus mehreren Mosaiksteinchen bestehendes Arrangement, das den Menschen dabei unterstützt, nach seinem Willen zu leben, und dieses Arrangement besteht aus zahlreichen Elementen, für die der leistungsberechtigte Mensch alleine zuständig ist: aus Unterstützungsleistungen durch Verwandte, Nachbarn, Freundinnen und Freunden, Mitbewohner/innen und zahlreichen anderen Ressourcen des Sozialraums sowie auch – aber eben immer nur als ein Element – aus auf hohem Niveau erbrachter professioneller Tätigkeit, sei es nun eine Assistenz, ein Wohnplatz, eine Technikunterstützung oder Pflegekraft. 
Beispiele für die gelungene Realisierung eines solchen Konzepts finden sich u.a. im Landkreis Nordfriesland oder in der Hansestadt Hamburg (s.u.).

Materialien

Kosten der Unterkunft

Hier finden Sie Fragen und Antworten, die sich mit der Ermittlung der anzuerkennenden Kosten der Unterkunft beschäftigen.

Aufwendungen für Brandschutz und Sicherungsmaßnahmen

Können bei der Kalkulation der Kosten der Wohnraumüberlassung für Menschen mit Behinderungen im gemeinschaftlichen Wohnen behinderungsspezifische Aufwendungen (beispielsweise Brandschutz) in die Fachleistung gerechnet werden?

Sind die investiven Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen bei geschlossener Unterbringung ausschließlich der Fachleistung oder auch anteilig den Kosten der Wohnraumüberlassung zuzurechnen?



Antwort:

Zur Beantwortung dieser Fragen haben die AG Personenzentrierung beim BMAS und der Deutsche Verein jeweils Empfehlungen entwickelt. Sie unterscheiden sich in der Zuordnung einzelner Positionen voneinander.

Die AG Personenzentrierung hat für die Berücksichtigung der Investitionskosten ein quotales Flächenzuordnungsverfahren vorgesehen. Dies ist zwar nicht verbindlich, wird aber in vielen Bundesländern umgesetzt.

Die Investitionskosten für brandschutzrechtliche Anforderungen sind ebenso wie die Investitionskosten für Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem zuvor ermittelten Verhältnis zwischen Wohn- und Fachleistungsflächen auf Wohnen und Fachleistung aufzuteilen.

(AG Personenzentrierung 2018: 3).

 

AG Personenzentrierung empfiehlt quotale AufteilungMaterialien

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.