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BTHG-Kompass 2.1

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.1

Qualitätssicherung nach § 37 SGB IX

Nachdem mit dem BTHG im Allgemeinen auf die Formulierung "stationär" verzichtet wurde, stellt sich mir die Frage was unter "stationären Rehabilitationseinrichtungen" im Sinne von § 37 Abs. 3 S. 3 SGB IX zu verstehen ist. Sind darunter auch die "besonderen Wohnformen" zu subsumieren?

Nach meinem Verständnis von § 36 SGB IX ist jeder Leistungserbringer, der Leistungen auf Grundlage des SGB IX erbringt, ein Rehabilitationsdienst oder eine Rehabilitationseinrichtung. Bedeutet dies, dass nun jedes Leistungsangebot eine Qualitätsmanagement-Zertifizierung benötigt?

 



Antwort:

Qualitätssicherung nach § 37 SGB IX

§ 37 SGB IX regelt, dass die dort in Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger – und nur diese – als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement gemeinsame Empfehlungen vereinbaren. Das sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der Kriegsopferfürsorge und -versorgung. Die entsprechende Empfehlung wurde im November 2018 veröffentlicht (BAR 2018).

Materialien

Mitarbeitende in der Hauswirtschaft als Fachkräfte

Können Mitarbeitende in der Hauswirtschaft (Hauswirtschafter/innen, Wirtschafter/innen, Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/innen), die Anleitungen/ Trainings zur Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen im Wohnbereich- Haushaltsführung durchführen, als Fachmitarbeiter/innen im Rahmen von Fachleistungen abgerechnet werden?



Antwort:

Soweit der Landesrahmenvertrag das nicht ausschließt, kann das Bestandteil der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung werden.

Wer als "Fachkraft" gilt, sollte im Landesrahmenvertrag geregelt sein. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Leistungserbringer über diese Frage mit dem Träger der Eingliederungshilfe vor Abschluss einer Leistung- und Vergütungsvereinbarung verhandeln.

Mitarbeitende in der Hauswirtschaft als Fachkräfte

Teilhabe an Bildung

Durch das BTHG wurden Leistungen zur Teilhabe an Bildung als neue Leistungsgruppe im SGB IX aufgenommen. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert von Bildung vor dem Hintergrund des Art. 24 der UN-BRK und wirft zugleich Fragen nach der Umsetzung der neuen Leistungsgruppe auf.

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