Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.
Wie können sich Leistungsträger und Leistungserbringer besser auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen ausrichten? Dazu spricht Julia Fischer-Suhr vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Wie wirken sich die Regelungen des BTHG auf queere Menschen mit Behinderung aus bzw. wie verhält es sich mit dem Wunsch- und Wahlrecht und der sexuellen Selbstbestimmung? Dieser und weiterer Fragen widmet sich Michael Kamphus, Vorstand queerhandicap e.V., in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Medizinische Reha, ambulantes oder betreutes Wohnen, tagesstrukturierende Maßnahmen – Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankung haben zumeist Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen. Doch wie gestaltet sich der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für diese Personengruppe? Hierzu spricht Stefanie Gellert-Beckmann, Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH, in unserer digitalen Veranstaltung.
Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berücksichtigt? Dieser Frage widmet sich Kai Beier, Coach für Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Bedarfsgerechte und passgenaue Leistungen für Menschen mit Behinderung – das ist ein Ziel des Bundesteilhabegesetzes. Wie jedoch erleben Menschen mit Fluchterfahrung, die selbst eine Behinderung haben, diesen Wandel? Dieser Frage geht Ulrike Schwarz, Projektleiterin Vielfalt Inklusiv von MINA e.V. in unserer digitalen Veranstaltung nach.
Die Akteure der Eingliederungshilfe stehen vor einer großen Aufgabe: Wie akquirieren und halten sie Fachkräfte – insbesondere in Anbetracht der steigenden Zahl von Leistungsberechtigten und vielen Beschäftigten, die in den kommenden Jahren in Rente gehen? In unserer Veranstaltung geben wir gemeinsam mit den Akteuren des sozialrechtlichen Dreiecks Antworten.
Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2022 bundesweit sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX eingeführt. Sabine Pfennig-Engel von der FAW gGmbH gibt in Ihrem Vortrag spannende Einsichten in die Arbeit als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin.
Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim spricht in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Bisher werden nur wenige Budgets in Anspruch genommen. Julia Zeller und Sven Neumann berichten in ihrem Vortrag zusammen mit Budgetnehmenden wie eine Umsetzung erfolgreich sein kann.