Das Budget für Ausbildung kann gelingen – Erfahrungen aus Hamburg und Berlin

11. April 2024

Das Budget für Ausbildung kann gelingen – Erfahrungen aus Hamburg und Berlin

Das zum 1. Januar 2020 im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes eingeführte Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung ermöglichen. Es stellt somit eine Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) dar. Die Möglichkeit zum Erlernen eines Ausbildungsberufes hat zum Ziel, berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu erweitern.

Julia Zeller (VIA Blumenfisch) und Sven Neumann (Elbe-Werkstätten) stellten im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung die Umsetzung des Budgets für Ausbildung in Berlin und Hamburg vor. Dabei thematisierten sie zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen des Budgets. Zudem skizzierten sie die Rolle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) bei der Unterstützung bei der Suche nach Praktika, Ausbildungsplätzen sowie bei der Anleitung und Begleitung im Betrieb.

Bundesweit wurde erst eine mittlere zweistellige Anzahl an Budgets zugelassen. Alleine in Hamburg und Berlin können die beiden Referierenden auf Erfahrungen von 24 Budgets zurückgreifen. Im weiteren Verlauf ihres Erfahrungsberichts gingen Sie auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern ein und legten ihre Planung bzgl. der Anleitung und Begleitung vor. Dabei schilderten sie u. a. wie die Begleitung refinanziert wird und mit welchen Stundensätzen hierbei kalkuliert wird. Darüber hinaus gaben sie auch zu bedenken, dass Unternehmen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen einen rehapädagogischen Zusatzausbildungsschein benötigen, der oftmals nur bei Inklusionsunternehmen vorliegt.

Am Ende des Vortrags zogen sie ein Resümee über ihre bisherigen Erfahrungen und machten deutlich, dass das Budget erst langsam bekannt wird und weiterhin viel Netzwerkarbeit notwendig ist, damit potenzielle Arbeitgeber, Rehabilitationsträger sowie Budgetnehmende auf das Instrument aufmerksam werden. Zudem würden sie eine Erweiterung des Budgets auf schulische und Zweit-Ausbildungen begrüßen. 

Präsentation

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Version wird in Kürze zur Verfügung gestellt. 

Mitschnitt

Den Mitschnitt dieser Veranstaltung finden Sie hier.

Ähnliche Veranstaltungen

17.04.2024

Andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM – ein Erfahrungsbericht

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
17.04.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim spricht in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.