Sozialraum und Bedarfsermittlung

13. Dezember 2023

Sozialraum und Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.

Am 13. Dezember 2023 bot Herr Kai Beier, Coach für die Bereiche Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, im Rahmen der Fachdiskussion zur Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX einen Einblick in die Einbettung der Sozialraumorientierung in die Bedarfsermittlung. Herr Beier hat zunächst einen Überblick zur Bedarfsermittlung sowie zum Sozialraum gegeben und die Komplexität der sozialräumlichen Praxis beleuchtet. Darüber hinaus ist er auf Herausforderungen in der Bedarfsermittlungspraxis in den Bundesländern eingegangen. Hierbei wurden die Notwendigkeit einer barrierefreien Kommunikation und Zielformulierung einerseits sowie ausreichenden Ressourcen und Kompetenzen andererseits unterstrichen. Abschließend wurden Lösungsansätze sowie unabdingbare Kontextfaktoren für eine erfolgreiche Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX ermittelt.


Diese Veranstaltung ist Teil unserer Online-Fachdiskussion Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX

Präsentation

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Mitschnitt

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