Im Rahmen der Festwoche (10 Jahre Sozialraumorientierung in Nordfriesland) finden die Sozialraumtage statt, die sich an Leitungen anderer Kostenträger sowie von Anbietenden von EGH-Leistungen für erwachsene Menschen richten. Während der erste Tag interessierten Leitungen von Kostenträgern und Leistungserbringern vorbehalten ist und Verfahren und Finanzierung der Sozialraumorientierung auf Grundlage des SGB IX beinhaltet, ist der zweite Tag offen für alle Interessierte, die sich – von und mit Prof. Dr. Hinte direkt - über Inhalte und die Möglichkeiten der Umsetzung informieren (lassen) wollen.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm wird das Konzept und die praktische Umsetzung vorstellen.
Woraus leiten sich die Bedarfe im Sozialraum ab? Wie werden Bedarfe ermittelt und die aus der Bedarfsermittlung erlangten Erkenntnisse genutzt, um eine passgenaue und personenzentrierte Leistungserbringung zu gewährleisten? Wie ein Leistungserbringer die sozialräumlichen Bedarfe ermitteln könnte und welche Rollen er in diesem Zuge im betrachteten Sozialraum einnimmt, darüber berichtet Herr Dr. Martin Holler im Rahmen der Veranstaltung.
Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört es, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken. Einen ausgewählten Überblick zu den Konzepten der Sozialraumorientierung aus den Landesrahmenverträgen der Bundesländer wird Michael Beyerlein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel vorstellen.
Wie soll es gelingen, ohne Kostensteigerungen mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?
Alles schön und gut, nur: Wie sieht es mit dem Mehrkostenvorbehalt aus? Alle diese Individualleistungen werden nicht zu den Preisen pauschalierter Angebote größerer …
Wie ist die Typisierung von Leistungen mit dem Wunsch- und Wahlrecht vereinbar?
Guten Tag, im BTHG ist mittlerweile die Sozialraumorientierung gesetzlich verankert. Mich interessiert, ob und welche Konzepte der Sozialraumorientierung es in der …
Nach § 113 Abs. 1 SGB IX n.F. dienen Leistungen zur Sozialen Teilhabe dazu, „Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen …
Eine Frage zur Leistungsstruktur: Wie können die Landesrahmenverträge regeln, dass man einen festgestellten Bedarf bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch …
Was bedeuten die Begriffe „lebensweltbezogen“ und „sozialraumorientiert“ in § 141 SGB XII?