Mehrkostenvorbehalt vs. Wunsch- und Wahlrecht

BTHG-Kompass

Sozialraum

Der Sozialraum wird bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe besonders hervorgehoben. Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich in ihrem Sozialraum leben können.

Mehrkostenvorbehalt vs. Wunsch- und Wahlrecht

Alles schön und gut, nur: Wie sieht es mit dem Mehrkostenvorbehalt aus? Alle diese Individualleistungen werden nicht zu den Preisen pauschalierter Angebote größerer Einrichtungen und Träger erbracht werden können. Wie kann es möglich werden, den Leistungsberechtigten ihrem Wunsch und Wahlrecht gemäß Leistungen zukommen zu lassen?

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© Prof. Dr. Wolfgang Hinte

Prof. Dr. Wolfgang Hinte

Passgenaue Leistungen fördern

Solange wir uns Finanzierungsformen leisten, die die banale Erbringung einer professionellen Leistung „am Fall“ fördern (Überschrift: Je mehr Fälle, desto mehr Geld), solange sind wir angewiesen auf Standardisierungen von Einzelleistungen auf der Grundlage von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (Pflegesätze, Fachleistungsstunden usw.). Wenn man wirklich flexible, passgenaue Leistungen fördern will, also integrierte Arrangements, die Selbstständigkeit und Autonomie unterstützen, braucht es gut durchdachte Varianten für eine flexible Mittelbewirtschaftung: Pool- bzw. Budgetfinanzierungen, sei es für Träger, einzelne Einrichtungen oder soziale Räume sowie finanzielle Anreize gerade für diejenigen Leistungserbringer, die eingefahrene Pfade der Leistungserbringung verlassen wollen.

Das derzeit im System befindliche Geld wird vielerorts in kaum vertretbarer Weise investiert in Kontrolle, Überwachung, Rechenschaftsberichte, bürokratische Verfahren und aufwendige Abrechnungsmodalitäten, die letztlich damit zu tun haben, dass die Leistungen selbst zum einen quantitativ immer mehr und zum anderen immer differenzierter werden. Das bläht sowohl den Katalog der verschiedenen Leistungen auf als auch die jeweiligen Budgets der öffentlichen Kassen. Die derzeit immer wieder beklagte Versäulung der Hilfen, egal ob ambulant, teilstationär oder stationär, ist vorrangig den vorhandenen Finanzierungsstrukturen geschuldet, während die Nutzerinnen und Nutzer eher horizontale Betreuungssysteme mit einer möglichst hohen Durchlässigkeit benötigen, die bei einer flexibleren Mittelbewirtschaftung ohne zusätzliche Kosten realisierbar wären.

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