Bundesteilhabepreis 2021

10. Mai 2021

Bundesteilhabepreis 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergibt zum drittem Mal den Bundesteilhabepreis. Unter dem diesjährigen Motto „Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten" werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind.

"Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten"

Der Bundesteilhabepreis rückt in diesem Jahr die Folgen der Corona-Pandemie für Menschen mit Behinderungen in den Fokus. Die Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen der vergangenen Monate hatten für vielen Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf soziale Isolation und verminderte Teilhabechancen zur Folge. Umso bedeutsamer waren und sind Unterstützungssysteme, die eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe gewährleisten, sich unter der Pandemie bewiesen haben und Impulse darüber hinaus geben.

Drei gute Beispiele, die Vorbildcharakter für eine inklusive Sozialraumgestaltung für andere Kommunen oder Regionen haben, werden 2021 mit dem Bundesteilhabepreis ausgezeichnet.

Jetzt bewerben!

Bis zum 21. August 2021 können sich Akteurinnen und Akteure der sozialen Arbeit unter www.bundesteilhabepreis.de bewerben. Der Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

Weitere Informationen zum Bundesteilhabepreis, den Teilnahmebedingungen und den Bewerbungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
 

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