Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wird u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
In dieser digitalen Fachveranstaltung, erläutert Janine Kolbig, ZSL Nord e.V. und Referentin für menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik, die rechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets und geht auf Herausforderungen in der praktischen Umsetzung ein. Die digitale Fachveranstaltung findet im Rahmen der Online-Fachdiskussion „Persönliche Assistenz im SGB IX“ statt
(Wie) Werden Assistenzleistungen abgebildet in der Sozialraumorientierung in Anlehnung an die ICF?
Für die Erbringung qualifizierten Assistenz sollen Fachkräfte eingesetzt werden. Wird die Definition, wer/was als Fachkraft gilt weiterhin auf Landesebene getroffen …
Mein Sohn ist 23 Jahre alt und hat das Down Syndrom. Er besucht eine WfbM, bezieht Grundsicherung und lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft. Nun möchte er an der …