Fachkräfte für die Erbringung von qualifizierter Assistenz

BTHG-Kompass

Sozialraum

Der Sozialraum wird bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe besonders hervorgehoben. Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich in ihrem Sozialraum leben können.

Fachkräfte für die Erbringung von qualifizierter Assistenz

Für die Erbringung qualifizierten Assistenz sollen Fachkräfte eingesetzt werden. Wird die Definition, wer/was als Fachkraft gilt weiterhin auf Landesebene getroffen oder gibt das BTHG hier einen Rahmen vor?

Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

© Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Dr. Michael Konrad

Fach- oder Hochschulausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich notwendig

Für die Assistenzleistungen zur Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung müssen qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden. Bei der qualifizierten Assistenz handelt es sich um pädagogische und psychosoziale Fachleistungen (Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/9522: S. 262). Diese können nur von Fachkräften mit einer mindestens dreijährigen Fach- oder Hochschulausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich erbracht werden.

Das Weitere muss in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer nach § 125 SGB IX festgelegt werden.

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