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Kompass 1.10

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Kompass 1.10

BEI_BW ohne Item-Listen

Warum hat sich Baden-Württemberg dazu entschieden, ein Instrument zu entwickeln, welches im Dialog- und Erhebungsbogen ohne Item-Liste arbeitet?



Antwort:

Orientierung des BEI_BW an des gesamten ICF und dem Wechselwirkungsprinzip

Ausschlaggebend ist die gesetzliche Vorgabe in § 118 SGB IX n.F.: „Die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert. Das Instrument hat die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den folgenden Lebensbereichen vorzusehen:

  1. Lernen und Wissensanwendung,
  2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen,
  3. Kommunikation,
  4. Mobilität,
  5. Selbstversorgung,
  6. Häusliches Leben,
  7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, 
  8. Bedeutende Lebensbereiche, 
  9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben“.

Das Instrument soll den gesamten Unterstützungsbedarf von Personen mit wesentlichen Behinderungen aus deren Perspektive und unabhängig von einem Hilfeangebot erfassen. Insbesondere bei Personen, die in einer stationären Einrichtung sind, ist das ein schwieriges Unterfangen. Daher kommt es darauf an, die Teilhabebeeinträchtigungen in den neun Lebensbereichen unabhängig von den dort erbrachten Angeboten zu erfassen. Der Gesetzgeber hat daher mit gutem Grund vorgegeben, dass die Ermittlung in Orientierung an die gesamte ICF erfolgt. Das heißt, die Teilhabebeeinträchtigungen müssen in Wechselwirkung der Funktionsbeeinträchtigungen mit den Umweltfaktoren ermittelt werden.

Eine leistungsberechtigte Person mit hohen Funktionseinschränkungen hat in einer Umwelt mit geringen Barrieren möglicherweise geringe Teilhabebeeinträchtigungen und umgekehrt. Es geht daher bei der Ermittlung der Beeinträchtigung nicht um das Abhaken von Items, sondern um die Feststellung der komplexen Lebenslage. Die Bedarfe bestimmen sich nicht aus der Häufung der Beeinträchtigungen, sondern aus den Teilhabewünschen und Zielen. Nur wenn die Fallverantwortlichen des Trägers der Eingliederungshilfe mit der leistungsberechtigten Person in einen Dialog treten und deren Lebenslage abwägen, entsteht ein Bild des Bedarfs aus deren Sicht. Dem größten Teil der leistungsberechtigten Personen sind die Begriffe der ICF fremd; sie haben nichts mit ihrem Lebensvollzug zu tun. Eine Item-Liste verführt dazu, die einzelnen Bereiche abzuhaken anstatt mit der leistungsberechtigten Person eine Zukunftsperspektive der Teilhabe und der dafür notwendigen Unterstützungsbedarfe zu entwickeln.

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Verbindung zwischen Gesundheitsproblem und Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe im BEI_BW

Die ICF basiert auf einem bio-psycho-sozialen Modell – Störungen und Beeinträchtigungen in den verschiedenen Komponenten (Körperfunktion, -struktur, Aktivitäten/Teilhabe, …) müssen in Zusammenhang mit einem Gesundheitsproblem stehen. Wie wird dies im BEI_BW miteinander in Verbindung gestellt und überprüft, ob die mögliche Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe und somit die bestehende Behinderung auf ein Gesundheitsproblem zurückzuführen ist?



Antwort:

Verbindung zwischen Gesundheitsproblem und Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe im BEI_BW

Die Verbindung wird im Dialog hergestellt. Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen ist nach der ICF ein Gesundheitsproblem, das in Form einer ICD-Diagnose beschrieben wird und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und -strukturen. Für die Beschreibung der Beeinträchtigung der Körperfunktionen hält die ICF eine Komponente mit acht Unterkapiteln vor, in der die Beschreibung der mentalen Funktionen für den Rehabilitationsbedarf von Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen relevant ist. Die konkrete Beschreibung der mentalen Funktionen ist relevant für die Einschätzung der Ausprägung der Teilhabebeeinträchtigung. Wer den ganzen Tag belästigende Stimmen hört, wird sich in der Kommunikation mit der Umwelt schwertun.

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Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben

Wie begegnet man Menschen in der Bedarfsermittlung, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben müssen (z.B. mit Unterbringungsbeschluss)?



Antwort:

Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben

In gleicher Weise wie Menschen ohne Unterbringungsbeschluss. Das Wesen der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist die Stärkung der Selbstbestimmungsfähigkeit und die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung. Bei der Bedarfsermittlung wird das Ziel sein, aus einer Wohnform mit Unterbringungsbeschluss heraus zu kommen, dementsprechend müssen die Hilfen entsprechend angelegt werden. Die konkret formulierten Assistenzleistungen helfen dabei.

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