Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm stellte das Konzept und die praktische Umsetzung vor.
Woraus leiten sich die Bedarfe im Sozialraum ab? Wie werden Bedarfe ermittelt und die aus der Bedarfsermittlung erlangten Erkenntnisse genutzt, um eine passgenaue und personenzentrierte Leistungserbringung zu gewährleisten? Wie ein Leistungserbringer die sozialräumlichen Bedarfe ermitteln könnte und welche Rollen er in diesem Zuge im betrachteten Sozialraum einnimmt, darüber berichtete Herr Dr. Martin Holler im Rahmen der Veranstaltung.
Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört es, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken. Einen ausgewählten Überblick zu den Konzepten der Sozialraumorientierung aus den Landesrahmenverträgen der Bundesländer stellte Michael Beyerlein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel vor.
Christian Grelck, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales im Kreis Nordfriesland, berichtete von den Erfahrungen, die der Landkreis mit Sozialraumbudgets gesammelt hat. Herr Grelck schilderte, welche Ziele und Grundhaltungen mit dem Sozialraumbudget verbunden sind und wie der Prozess der Implementation von statten ging.
Die Veranstaltung beleuchtete den Zusammenhang zwischen den Aufgaben der Länder und dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungsgruppe Soziale Teilhabe und den Landesrahmenverträgen. Anhand konkreter Fragestellungen und Beispiele näherten sich die Teilnehmenden einerseits der konkreten, personenzentrierten Ausgestaltung von Leistungen zur Sozialen Teilhabe sowie Konzepten zur Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe.
Diese Webinar mit Prof. Dr. Herbert Schubert, Inhaber von "Sozial • Raum • Management – Büro für Forschung und Beratung“, beschäftigte sich mit der Förderung sozialraumorientierter Angebotsstrukturen und den Vorgaben zur Sozialraumorientierung im BTHG.
In diesem Webinar referierte Prof. Dr. Arne von Boetticher (Professor für Sozialrecht an der Fachhochschule Potsdam) zu der mit dem BTHG neu eingeführten Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“.
Seit dem 1. Januar 2018 regelt das BTHG für alle Rehabilitationsträger verbindlich, welche Leistungen zur „Sozialen Teilhabe“ künftig zu erbringen sind. Der weiterhin offene Leistungskatalog wird zum 1. Januar 2020 für die Träger der Eingliederungshilfe weiter spezifiziert. Die Veranstaltung sensibilisierte für die engen Zusammenhänge, die zwischen personenzentrierter, lebensweltbezogener und sozialraumorientierter Bedarfsfeststellung, der Entwicklung eines inklusiven Sozialraums und der Erbringung passgenauer Leistungen bestehen.
Wie beurteilt man die Leistungen an Kinder und Jugendlichen in ehemaligen stationären Einrichtungen (Wohnheime für behinderte Kinder und Jugendliche; keine Internate)? …
Gibt es im SGB IX noch eine Rechtsgrundlage für eine vollstationäre Unterbringung eines minderjährigen Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX?
Kann ein Mensch mit ADS/ADHS auch erhöhte Aufwendungen für eine reizreduzierte Wohnung erhalten (z.B. Schalldämmung, reflexionsarme Fenster oder sogar ein freistehendes …
Ich bin auf der Suche nach Erfahrungen aus der Praxis zum Thema Ehrenamtsassistenz sowie "reiner" Assistenz im Freizeitbereich - Einzelassistenz zur Ermöglichung von …
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen den §§ 78 und 81 SGB IX würde mich interessieren, zu welchem Bereich ambulante Gruppenmaßnahmen gehören.
Welche Leistungen kommen im Einzelfall als Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 76 SGB IX in Betracht, die über den Leistungskatalog der Krankenkasse hinaus gehen?
Können auch LeistungsempfängerInnen des SGB XI in vollstationären Einrichtungen Leistungen zur sozialen Teilhabe nach SGB IX erhalten? Nach § 99 Abs. 3 SGB IX können …