Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wird u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
Woraus leiten sich die Bedarfe im Sozialraum ab? Wie werden Bedarfe ermittelt und die aus der Bedarfsermittlung erlangten Erkenntnisse genutzt, um eine passgenaue und personenzentrierte Leistungserbringung zu gewährleisten? Wie ein Leistungserbringer die sozialräumlichen Bedarfe ermitteln könnte und welche Rollen er in diesem Zuge im betrachteten Sozialraum einnimmt, darüber berichtet Herr Dr. Martin Holler im Rahmen der Veranstaltung.
Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört es, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken. Einen ausgewählten Überblick zu den Konzepten der Sozialraumorientierung aus den Landesrahmenverträgen der Bundesländer wird Michael Beyerlein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel vorstellen.
Gibt es im SGB IX noch eine Rechtsgrundlage für eine vollstationäre Unterbringung eines minderjährigen Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX?
Wie beurteilt man die Leistungen an Kinder und Jugendlichen in ehemaligen stationären Einrichtungen (Wohnheime für behinderte Kinder und Jugendliche; keine Internate)? …
Kann ein Mensch mit ADS/ADHS auch erhöhte Aufwendungen für eine reizreduzierte Wohnung erhalten (z.B. Schalldämmung, reflexionsarme Fenster oder sogar ein freistehendes …
Ich bin auf der Suche nach Erfahrungen aus der Praxis zum Thema Ehrenamtsassistenz sowie "reiner" Assistenz im Freizeitbereich - Einzelassistenz zur Ermöglichung von …
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen den §§ 78 und 81 SGB IX würde mich interessieren, zu welchem Bereich ambulante Gruppenmaßnahmen gehören.
Welche Leistungen kommen im Einzelfall als Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 76 SGB IX in Betracht, die über den Leistungskatalog der Krankenkasse hinaus gehen?
Können auch LeistungsempfängerInnen des SGB XI in vollstationären Einrichtungen Leistungen zur sozialen Teilhabe nach SGB IX erhalten? Nach § 99 Abs. 3 SGB IX können …