Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
In diesem Webinar referierte Dr. Michael Konrad (Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg) zu den Assistenzleistungen, auf die Menschen mit Behinderungen mit dem Bundesteilhabegesetz einen Rechtsanspruch haben. Nach dem 45-minütigen Vortrag und einer 15-minütigen Fragerunde erfolgte eine Fallbearbeitung in Arbeitsgruppen (zirka 45 Minuten).
In diesem Webinar referierte Prof. Dr. Arne von Boetticher (Professor für Sozialrecht an der Fachhochschule Potsdam) zu der mit dem BTHG neu eingeführten Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“.
Mit dem BTHG wird das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe von überwiegend einrichtungszentrierten zu personenzentrierten Leistungen weiterentwickelt. Neben der Einführung weiterer Leistungen und der Neuordnung in vier Leistungsgruppen verändert das BTHG auch die Verwaltungsverfahren zur Feststellung individuell erforderlicher Leistungen. Indem das Eingliederungshilferecht aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und in das SGB IX als eigenes Leistungsrecht überführt wird, hat sich zudem die vertragliche Grundlage für die Erbringung der Fachleistungen verändert.
Auch nach Einführung der Pflegestärkungsgesetze I-III, eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem BTHG sind die praktischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von Leistungen aus unterschiedlichen Systemen nicht vollständig beseitigt. Teilweise scheinen sich die Leistungen zu überschneiden, teilweise besteht Klärungsbedarf, weil der Gesetzgeber ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Die Veranstaltung gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, die Regelungsinhalte und die Intention des Gesetzgebers besser zu verstehen, sowie Kriterien zu entwickeln, anhand derer sie zu Lösungen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Leistungsberechtigten finden.
Seit dem 1. Januar 2018 regelt das BTHG für alle Rehabilitationsträger verbindlich, welche Leistungen zur „Sozialen Teilhabe“ künftig zu erbringen sind. Der weiterhin offene Leistungskatalog wird zum 1. Januar 2020 für die Träger der Eingliederungshilfe weiter spezifiziert. Die Veranstaltung sensibilisierte für die engen Zusammenhänge, die zwischen personenzentrierter, lebensweltbezogener und sozialraumorientierter Bedarfsfeststellung, der Entwicklung eines inklusiven Sozialraums und der Erbringung passgenauer Leistungen bestehen.
Uns (Eingliederungshilfe) erreichen viele Anträge seitens des ansässigen Jugendamtes auf Elternassistenz für Eltern mit geistiger und/oder seelischer Behinderung. Das …
Kann Elternassistenz Hilfe zur Erziehung sein? Erfolgt ggf. eine "Fallübergabe" der Träger untereinander oder gibt es hier eine Regelungslücke?
Wenn Jugendliche Eingliederungshilfe erst ab 19 beziehen, gilt für diese dann die Vermögensgrenze aus dem SGB XII?
Eine junge Mutter erhält SGB IX Leistungen in Form von qualifizierter Assistenz- es wird ein Bedarf an Unterstützung an Hilfen zur Erziehung gesehen. Welcher Träger …
Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz insb. begleitete Elternschaft in§ 78 Abs. 3 SGB IX und §§ 27 ff SGB VIII?
Es geht um den Fall, dass vom Eingliederungshilfe-Träger einfache Assistenz nach § 78 Abs. 2 Nr.1 SGB IX abgelehnt wurde und auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI …
Nun ist in der Hilfe zur Pflege ja auch eine vollumfassende körperliche Versorgung UND die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht, besonders durch die seit 1. …
Unter die neue Leistungsgruppe „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§ 76 SGB IX) fallen die beiden Bereiche „Assistenzleistungen“ (§ 78 SGB IX) und „Leistungen zum …
Mit dem persönlichen Budget sollen Leistungsberechtigte selbst entscheiden können, welche Hilfen sie von welchem Leistungserbringer in Anspruch nehmen bzw. sie können …
Wie erfolgt eine Kostenerstattung für entstandene Fahrtkosten im Rahmen von kompensatorischer Assistenz im Bereich des persönlichen Budgets? Wird diese dem Klienten …