Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Derzeit entwickelt die IReSA gGmbH ergänzend zum Curriculum ein webbasiertes digitales Beratungs- und Unterstützungssystem, das eine breite Unterstützung und Fortbildung des noch neuen Tätigkeitsfeldes der Verfahrenslots*innen ermöglicht.
In dieser Veranstaltung bekommen Sie Einblicke, wie die Entwicklung eines konsensuell abgestimmten Fortbildungsrahmens und damit die Etablierung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen in der öffentlichen Jugendhilfe gelingen kann.
Die Veranstaltung thematisiert neben dem Grundgedanken der SGB VIII-Reform die ersten beiden Umsetzungsschritte: die sogenannte "Schnittstellenbereinigung" zwischen SGB VIII und SGB IX sowie die ab dem 1.1.2024 in Kraft tretende Regelung über die Einführung eines Verfahrenslotsen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Im Rahmen der Festwoche (10 Jahre Sozialraumorientierung in Nordfriesland) finden die Sozialraumtage statt, die sich an Leitungen anderer Kostenträger sowie von Anbietenden von EGH-Leistungen für erwachsene Menschen richten. Während der erste Tag interessierten Leitungen von Kostenträgern und Leistungserbringern vorbehalten ist und Verfahren und Finanzierung der Sozialraumorientierung auf Grundlage des SGB IX beinhaltet, ist der zweite Tag offen für alle Interessierte, die sich – von und mit Prof. Dr. Hinte direkt - über Inhalte und die Möglichkeiten der Umsetzung informieren (lassen) wollen.
Die Notwendigkeit einer sozialraumorientierten Leistungserbringung wird vom Gesetzgeber an mehreren Stellen im SGB IX festgesetzt. Doch was bedeutet das konkret für die tägliche Arbeit der Träger der Eingliederungshilfe? Ein Referent vom Landschaftsverband Rheinland stellt am 22. Juni vor, wie eine sozialraumorientierte Leistungserbringung aus Perspektive eines Trägers der Eingliederungshilfe gelingen kann.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm wird das Konzept und die praktische Umsetzung vorstellen.
Woraus leiten sich die Bedarfe im Sozialraum ab? Wie werden Bedarfe ermittelt und die aus der Bedarfsermittlung erlangten Erkenntnisse genutzt, um eine passgenaue und personenzentrierte Leistungserbringung zu gewährleisten? Wie ein Leistungserbringer die sozialräumlichen Bedarfe ermitteln könnte und welche Rollen er in diesem Zuge im betrachteten Sozialraum einnimmt, darüber berichtet Herr Dr. Martin Holler im Rahmen der Veranstaltung.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für Rheinland-Pfalz wird Frau Christina Nedoma (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung, Gesamtplanverfahren und Wirkungsanalyse bzw. - kontrolle in Rheinland-Pfalz vorstellen.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für die Freie Hansestadt Bremen werden Frau Martina Kemme sowie Herr Thomas Nowack (Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen vorstellen.