Digitale Fachveranstaltung Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

5.-6. September 2023

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) gilt seit 2018 ein neues Vertragsrecht. Die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer unter Mitwirkung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen mussten daraufhin neue Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX schließen. Diese geben eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach 125 SGB IX vor. Um Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich Wirksamkeit von Leistungsangeboten zu vereinheitlichen, haben die Vertragskommissionen in einigen Bundesländern Rahmen- oder Musterleistungsvereinbarungen als Bestandteil des Landesrahmenvertrags erarbeitet.

Diese zweitägige Vertiefungsveranstaltung thematisierte die Chancen und Grenzen der Landesrahmenverträge sowie der Rahmen- und Musterleistungsvereinbarungen für das Schließen von Einzelvereinbarungen. Der erste Veranstaltungstag bot zunächst einen theoretischen Einstieg in die Erstellung von Leistungsvereinbarungen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer. Weiterhin beleuchtete er einerseits den Einbezug rahmenvertraglicher Inhalte nach § 131 SGB IX sowie andererseits die Erstellung von Leistungskonzepten bei Leistungserbringern. Er schloss mit einem Beispiel der Beteiligung von Leistungsberechtigten in der Erstellung neuer Leistungsangebote ab. 
Am zweiten Veranstaltungstag wurden sowohl die Möglichkeit abweichender Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX als auch alternative Vergütungsformen wie Sozialraum- bzw. Trägerbudgets beleuchtet. Referentinnen und Referenten berichteten aus der Praxis, welche Aspekte in der Konzeptentwicklung beachtet werden müssen und wie alle Akteure von der Einbindung der Menschen mit Behinderungen profitieren können. Zum Abschluss erhielten die Teilnehmenden Einblick darin, welche Ansätze in der Praxis bestehen, um sich den Indikatoren für die Wirksamkeit von Leistungsangeboten anzunähern.

Programm

Stand: 20. März 2023

Präsentationen

Hier finden Sie die barrierefreien Präsentationen der Vorträge im PDF-Format.

 

Vortrag: Vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung – Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Eingliederungshilfe
Referierender: Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Hamburg

 

Vortrag: Konzeptentwicklung auf der Grundlage eines Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX
Referierender: Daniel Schuster, Bethel

 

Vortrag: Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe: Sozialraumbudgets 

Referierender: Christian Grelck, Landkreis Nordfriesland

 

Vortrag: Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe: Abweichende Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX
Referierende: Axel Merschky, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Rheinland-Pfalz

 

Vortrag: Indikatoren für Wirksamkeit entwickeln
Referierender: Thomas Schmitt-Schäfer, transfer – Unternehmen für soziale Innovation

 

Vortrag: Indikatoren für Wirksamkeit entwickeln
Referierende: Anne-Kathrin Helten und Sebastian Ottmann, Evangelische Hochschule Nürnberg

 

Vortrag: Indikatoren für Wirksamkeit entwickeln
Referierende: Manuela Wettels, Stadt Ulm

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