Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm wird das Konzept und die praktische Umsetzung vorstellen.
Woraus leiten sich die Bedarfe im Sozialraum ab? Wie werden Bedarfe ermittelt und die aus der Bedarfsermittlung erlangten Erkenntnisse genutzt, um eine passgenaue und personenzentrierte Leistungserbringung zu gewährleisten? Wie ein Leistungserbringer die sozialräumlichen Bedarfe ermitteln könnte und welche Rollen er in diesem Zuge im betrachteten Sozialraum einnimmt, darüber berichtet Herr Dr. Martin Holler im Rahmen der Veranstaltung.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für Rheinland-Pfalz wird Frau Christina Nedoma (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung, Gesamtplanverfahren und Wirkungsanalyse bzw. - kontrolle in Rheinland-Pfalz vorstellen.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für die Freie Hansestadt Bremen werden Frau Martina Kemme sowie Herr Thomas Nowack (Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen vorstellen.
Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört es, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken. Einen ausgewählten Überblick zu den Konzepten der Sozialraumorientierung aus den Landesrahmenverträgen der Bundesländer wird Michael Beyerlein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel vorstellen.
Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. In der Praxis gibt es jedoch noch viele Unklarheiten. Die Vertiefungsveranstaltung klärt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung, den Zusammenhang im Gesamtplanverfahren sowie Kriterien für die praktische Durchführung der Wirkungskontrolle.
Der Sozialraum spielt eine besondere Rolle, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu erleichtern. Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die im SGB IX neu geregelte Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker als bisher sozialraumorientiert auszurichten. Wie kann hier die Umsetzung in der Praxis gelingen? Diskutieren Sie mit uns!
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber dem Thema „Beratung und Unterstützung“ durch den Träger der Eingliederungshilfe eine größere Bedeutung zugemessen. Die Veranstaltung stellt Beispiele vor, wie Träger der Eingliederungshilfe Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX aufbauen können, wie die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum gelingen kann und wie die Beratung im Sinne der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen Reha-Trägern gestaltet werden kann.
An wen können sich Leistungsberechtigte wenden, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Leistungsträger kommt? In Brandenburg und Sachsen gibt es sogenannte Clearingstellen, die zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Leistungsträger vermitteln. In dieser kostenfreien digitalen Veranstaltung stellt die Clearingstelle Bundesteilhabegesetz in Brandenburg ihre Arbeit vor.
Das „Haus der Teilhabe“ soll Menschen mit Behinderung in jedem Berliner Bezirk einen Standort anbieten, an den sie sich mit allen Anliegen zu Beratung, Unterstützung und Begleitung wenden können. Ein Einblick zur Umsetzung des Konzepts im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, vermittelt durch die dortige Leiterin Frau Melanie Rubach.