INHALT
In der Gesetzesbegründung zum BTHG erläutert der Gesetzgeber, dass die Wirkungskontrolle ein Steuerungsinstrument für die Träger der Eingliederungshilfe ist, damit Leistungen passgenau, sparsam und wirtschaftlich erbracht werden. In der Praxis gibt es noch viele Unklarheiten: Welche Informationen fließen in die Wirkungskontrolle ein? Welche Perspektiven können und sollen einbezogen werden? Wie kann sie gut in das Gesamtplanverfahren eingebunden werden? Wie kann auf ihrer Grundlage die Fortschreibung und weitere Gestaltung der Leistungen ermöglicht werden? Diese und andere Fragen werden im Rahmen der digitalen Veranstaltung aufgegriffen und anhand von Impulsbeiträgen mit den Teilnehmenden erörtert.
Die Überprüfung der Qualität einschließlich der Wirksamkeit von Leistungen ist nicht Bestandteil der Tagung.
ZIELE
- Die Teilnehmenden haben sich mit rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung auseinandergesetzt.
- Die Kopplung von individuellen Teilhabezielen, Wirkungskontrolle und Gesamtplanverfahren ist bekannt.
- Die Teilnehmenden können die Informationen im Rahmen der Wirkungskontrolle für das Gesamtplanverfahren nutzbar machen.
- Die Teilnehmenden haben für sich Kriterien identifiziert, wann und wie sie eine Wir-kungskontrolle praktisch durchführen können bzw. sollen.
ZIELGRUPPEN
Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Eingliederungshilfe und an Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer und der Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.
PROGRAMM
Stand: 22. Februar 2023