INHALT
Der Träger der Eingliederungshilfe soll u.a. zur persönlichen Situation des Leistungsberechtigten beraten sowie Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum geben. Er soll u.a. Hilfe bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten leisten oder Kontakte vorbereiten und leistungsberechtigte Personen zu Leistungsanbietern und anderen Hilfemöglichkeiten begleiten. Auch vor dem Hintergrund des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sind die Träger der Eingliederung umso mehr gefordert, Qualifi-kationen und Strukturen aufzubauen, um diese Pflichten zu erfüllen.
Die Veranstaltung stellt Beispiele vor, wie Träger der Eingliederungshilfe Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX aufbauen können, wie die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum gelingen kann und wie die Beratung im Sinne der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen Reha-Trägern gestaltet werden kann.
ZIELE
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Aufgaben und Anforderungen an die Träger der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB IX und konkrete Ansätze für deren Umsetzung. Im Austausch entwickeln sie Ideen, wie Strukturen und Netzwerke um- oder ausgebaut werden können und wie die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des sozialrechtlichen Dreiecks gestaltet werden kann.
ZIELGRUPPEN
Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Eingliederungshilfe und an Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer und der Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.
Präsentationen
Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX – rechtliche Pflichten der Träger der Eingliederungshilfe
Referent: Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Strukturelle Voraussetzungen und Qualifizierung für die Beratung nach § 106 SGB IX
Referent/innen: Simone Neweling, Stadt Frechen und Dr. Wolfgang Wiederer, Landschaftsverband Rheinland
Beratung als Aufgabe im Sozialraum
Referentin: Karin Haubenreisser, Evangelische Stiftung Alsterdorf
Referentin: Annika Schmalenberg, EUTB-Beraterin
Schnittstellen mit den Beratungspflichten anderer Reha-Trägern
Referent: Daniel Kieslinger, BVkE
Referentin: Ramona Ehlers, Haus für Gesundheit und Arbeit Hamburg
PROGRAMM
Stand: 29. März 2023