Digitale Fachveranstaltung Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Digitale Fachveranstaltung

Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber dem Thema „Beratung und Unterstützung“ durch den Träger der Eingliederungshilfe eine größere Bedeutung zugemessen. Die in § 106 SGB IX spezifizierten und konkretisierten Pflichten der Träger der Eingliederungshilfe sind ein weiterer Baustein, um Menschen mit Behinderungen mehr selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.

INHALT

Der Träger der Eingliederungshilfe soll u.a. zur persönlichen Situation des Leistungsberechtigten beraten sowie Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum geben. Er soll u.a. Hilfe bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten leisten oder Kontakte vorbereiten und leistungsberechtigte Personen zu Leistungsanbietern und anderen Hilfemöglichkeiten begleiten. Auch vor dem Hintergrund des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sind die Träger der Eingliederung umso mehr gefordert, Qualifi-kationen und Strukturen aufzubauen, um diese Pflichten zu erfüllen.

Die Veranstaltung stellt Beispiele vor, wie Träger der Eingliederungshilfe Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX aufbauen können, wie die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum gelingen kann und wie die Beratung im Sinne der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen Reha-Trägern gestaltet werden kann.

ZIELE

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Aufgaben und Anforderungen an die Träger der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB IX und konkrete Ansätze für deren Umsetzung. Im Austausch entwickeln sie Ideen, wie Strukturen und Netzwerke um- oder ausgebaut werden können und wie die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des sozialrechtlichen Dreiecks gestaltet werden kann.

ZIELGRUPPEN

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Eingliederungshilfe und an Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer und der Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.

Präsentationen

Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX – rechtliche Pflichten der Träger der Eingliederungshilfe

Referent: Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Strukturelle Voraussetzungen und Qualifizierung für die Beratung nach § 106 SGB IX

Referent/innen: Simone Neweling, Stadt Frechen und Dr. Wolfgang Wiederer, Landschaftsverband Rheinland

Beratung als Aufgabe im Sozialraum

Referentin: Karin Haubenreisser, Evangelische Stiftung Alsterdorf

Referentin: Annika Schmalenberg, EUTB-Beraterin

Schnittstellen mit den Beratungspflichten anderer Reha-Trägern

Referent: Daniel Kieslinger, BVkE

Referentin: Ramona Ehlers, Haus für Gesundheit und Arbeit Hamburg

PROGRAMM

Stand: 29. März 2023

Ort
Digitale Veranstaltung
Zeit
30.03.2023 10:00 Uhr – 16:00 Uhr

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.