Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Sind die Regelungen des SGB IX inzwischen so kompliziert, dass ihr Nutzen deshalb in der Praxis abnimmt? Oder werden die Regelungen einfach in der Praxis nicht richtig umgesetzt? Und stellt sich nicht sogar die Frage, ob bzw. inwieweit ein so ausdifferenziertes System der Rehabilitation und Teilhabe überhaupt noch über gesetzliche Regelungen gesteuert werden kann?
Der Bundesgesetzgeber sieht ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Im Rahmen der Umsetzung sollen ab dem 01. Januar 2024 in allen Jugendämtern Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII zu Verfügung stehen.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Weichen dafür gestellt, dass künftig die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein wird. Dazu sind verwaltungsseitige Anpassungen sowohl bei der Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Eingliederungshilfe notwendig.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Die Veranstaltung gab einen Überblick über den aktuellen Diskurs anhand wissenschaftlicher Ansätze zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe sowie eine Vorstellung von Praxiserfahrungen mit verschiedenen Methoden zur Ermittlung und zur Prüfung der Wirkung und Wirksamkeit.
In der zweiten Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) werden gemäß § 10b SGB VIII ab dem 1. Januar 2024 Verfahrenslotsen eingeführt, die junge Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte junge Menschen, ihre Eltern sowie Personensorge- und Erziehungsberechtigte hinsichtlich der Antragsstellung- und Gewährung von Leistungen beraten. Zugleich unterstützen Sie das Jugendamt in der Zusammenführung mit den Rehabilitationsträgern.
Die Veranstaltung thematisierte neben dem Grundgedanken der SGB VIII-Reform die ersten beiden Umsetzungsschritte: die sogenannte „Schnittstellenbereinigung“ zwischen SGB VIII und SGB IX sowie die ab dem 1.1.2024 in Kraft tretende Regelung über die Einführung eines Verfahrenslotsen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Im Rahmen der Festwoche (10 Jahre Sozialraumorientierung in Nordfriesland) finden die Sozialraumtage statt, die sich an Leitungen anderer Kostenträger sowie von Anbietenden von EGH-Leistungen für erwachsene Menschen richten. Während der erste Tag interessierten Leitungen von Kostenträgern und Leistungserbringern vorbehalten ist und Verfahren und Finanzierung der Sozialraumorientierung auf Grundlage des SGB IX beinhaltet, ist der zweite Tag offen für alle Interessierte, die sich – von und mit Prof. Dr. Hinte direkt - über Inhalte und die Möglichkeiten der Umsetzung informieren (lassen) wollen.
Die Notwendigkeit einer sozialraumorientierten Leistungserbringung wird vom Gesetzgeber an mehreren Stellen im SGB IX festgesetzt. Doch was bedeutet das konkret für die tägliche Arbeit der Träger der Eingliederungshilfe? Ein Referent vom Landschaftsverband Rheinland stellt am 22. Juni vor, wie eine sozialraumorientierte Leistungserbringung aus Perspektive eines Trägers der Eingliederungshilfe gelingen kann.