Der Bundesgesetzgeber sieht ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Im Rahmen der Umsetzung sollen ab dem 01. Januar 2024 in allen Jugendämtern Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII zu Verfügung stehen.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Weichen dafür gestellt, dass künftig die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein wird. Dazu sind verwaltungsseitige Anpassungen sowohl bei der Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Eingliederungshilfe notwendig.
In der zweiten Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) werden gemäß § 10b SGB VIII ab dem 1. Januar 2024 Verfahrenslotsen eingeführt, die junge Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte junge Menschen, ihre Eltern sowie Personensorge- und Erziehungsberechtigte hinsichtlich der Antragsstellung- und Gewährung von Leistungen beraten. Zugleich unterstützen Sie das Jugendamt in der Zusammenführung mit den Rehabilitationsträgern.
Die Veranstaltung thematisierte neben dem Grundgedanken der SGB VIII-Reform die ersten beiden Umsetzungsschritte: die sogenannte „Schnittstellenbereinigung“ zwischen SGB VIII und SGB IX sowie die ab dem 1.1.2024 in Kraft tretende Regelung über die Einführung eines Verfahrenslotsen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm wird das Konzept und die praktische Umsetzung vorstellen.
Eine Frage zur Abgrenzung der Assistenzleistungen: In §20 SGB VIII sind Notsituationen genannt ohne nähere Zuschreibung, im §74 SGB IX sind medizinische und …
Kind lebte in 2015 mit Eltern in Hessen. Aus familiären Gründen erfolgte durch unser Jugendamt eine Unterbringung in einer Erziehungsstelle gem. § 35a SGB VIII. Das …
Wird der Einbau eines Homelifts für ein noch nicht eingeschultes Kind zur Befähigung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen …
Ich habe einige Fragen zu der Höhe der Leistungen für Minderjährige Leistungsberechtigte nach § 80 SGB IX. Im Rahmen des § 54 Abs. 3 SGB XII der ja bis 31.12.2019 galt, …
In der Praxis kommt häufig vor, dass Pflegekinder zunächst im Rahmen der Jugendhilfe nach § 42 (Inobhutnahme)oder 33 (Vollzeitpflege) SGB VIII untergebracht werden. Im …
Wenn die Stellungnahme grundsätzlich ausreicht, wann ist dann ein Gutachten im Sinne des SGB IX erforderlich?
Ist die Stellungnahme nach § 35 a Abs. 1a SGB VIII ein Gutachten nach § 28 gemeinsame Empfehlungen bzw. § 17 SGB IX?
Eine alleinerziehende Mutter ist aufgrund ihrer psychischen Erkrankung auf Unterstützung im Alltag bei der Erziehung ihrer jugendlichen Tochter angewiesen. Welche …
Welche Auswirkungen hat das BTHG auf die Kinder- und Jugendhilfe? Welche Regelungen treten mit der zweiten Reformstufe in Kraft, die von der Kinder- und Jugendhilfe …
Für einige junge Heranwachsende ist es aus pädagogischen Gründen geboten, dass diese befristet im bisherigen Setting einer Einrichtung für Minderjährige verbleiben. Ist …