Umsetzungsstand in den Ländern
Zahlreiche Bestimmungen des BTHG werden durch Landesgesetze und Landesrahmenverträge konkretisiert. Ein Überblick zum Umsetzungsstand in den Ländern finden Sie auf dieser Seite.
Notwendige Umsetzungsmaßnahmen und gesetzgeberische Gestaltungsspielräume auf Landesebene sind vor allem:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21. März 2018 ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX ist mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Für die Umsetzung des BTHG in Bayern wurden in den Jahren 2018 und 2019 die Bayerischen Teilhabegesetze I und II erarbeitet und verabschiedet. Am 1. Juli 2023 ist der Bayerische Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten.
Am 1. Januar 2020 sind das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin und der Berliner Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten. Bis Ende 2023 gilt eine Übergangsregelung. Bis dahin sollte eine Vergütungsstruktur geeint werden, die im jetzigen Landesrahmenvertrag noch nicht enthalten ist.
Der Brandenburger Landtag hat am 18. Dezember 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet. Es umfasst u. a. ein ab dem 1. Januar 2019 geltendes Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX) (Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes), das mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 01. Januar 2020 an die neue Rechtslage angepasst wurde. Geregelt werden unter anderem die Zuständigkeiten der örtlichen und überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe sowie Finanzierungsfragen.
Im März 2019 wurde das „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde im August 2019 geschlossen.
Am 27. Juni 2018 ist das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (AG SGB IX) in Kraft getreten. Der Landesrahmenvertrag ist seit dem 19. Dezember 2018 gültig.
In Hessen wurde im September 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom Landtag angenommen. Die Landesrahmenverträge sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.
Das Gesetz zur Ausführung des SGB IX für Mecklenburg -Vorpommern gilt seit dem 16. Dezember 2019 (AG-SGB IX M-V). Der Landesrahmenvertrag wurde am 19. Dezember 2019 per Landesverordnung in Kraft gesetzt (LRV MV).
In Niedersachsen ist seit dem 1. Januar 2020 (in Teilen bereits seit dem 24. Oktober 2019) ein „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ in Kraft. Zum 1. Januar 2022 sind Rahmenverträge nach § 131 SGB IX jeweils für Erwachsene sowie für Kinder- und Jugendliche mit einer Befristung bis zum 31.12.2024 in Kraft getreten.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Zum 1. Januar 2020 ist zudem der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten.
In Rheinland-Pfalz sind das Landesgesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX gilt seit dem 1. Januar 2019.
Im Saarland wurden zur Umsetzung des BTHG im Jahr 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet und im Juli 2020 der Landesrahmenvertrag geschlossen.
In Sachsen wurde das Ausführungsgesetz am 25. Juli 2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 5. August 2019 geschlossen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 21. November 2019 das Teilhabestärkungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 14. August 2019 geschlossen.
Das Ausführungsgesetz zum SGB IX Schleswig-Holsteins wurde am 22. März 2018 als Artikel 1 des 1. Teilhabestärkungsgesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 12. August 2019 geschlossen.
Das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX) wurde am 30. August 2018 im Thüringer Landtag verabschiedet. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 31. Mai 2019 geschlossen.