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Assistenzleistungen

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Inhaltsverzeichnis

Assistenzleistungen

Core-sets in der Bedarfsermittlung

Was ist bei der Einbeziehung von Core-sets im Rahmen der Bedarfsermittlungsinstrumente hinsichtlich der ICF-Orientierung zu beachten?



Antwort:

ICF-Core-sets sind Gruppen von Items, die beanspruchen, die wesentlichen Merkmale vergleichbarer Gruppen abzubilden, also z.B. bei bestimmten Behinderungsarten, Hilfsbedarfsgruppen etc., die gemeinsam und typischerweise vorliegen und diese Gruppe charakterisieren können. Die Idee bei der Verwendung von Core-Sets ist es v.a., durch die Selektion typischer Items und deren Zusammenfassung zu Sets die Bedarfsermittlung oder die Hilfsplanung zu vereinfachen und zu verkürzen. Die Hypothese dabei ist, dass es ausreicht, eine kleine, aber charakteristische Menge von Items zu erheben, um die Behinderung oder den Unterstützungsbedarf zu charakterisieren. Dies kann für einige Behinderungsbilder bis zu einem gewissen Abstraktionsgrad gelingen.

Bedeutung und Anwendung von Core-setsErfahrungen in der Anwendung von Core-setsProbleme und Grenzen bei der Anwendung von Core-setsCore-sets in unterschiedlichen InstrumentenVorgaben des BTHGBedeutung und Anwendung von Core-sets

Ein Core-set ist als eine Auswahl aus den ICF-Items zu verstehen, die von Expert/innen getroffen wird, um die Anwendung zu erleichtern.

ICF-Orientierung im Rahmen eines Core-sets bedeutet, eine funktionale Auswahl zu treffen – d.h. die Absicht/Interessenposition ist hier immer zu verdeutlichen.

  • Soll ein Core-set zur Beschreibung von spezifischen Gesundheitsproblemen unter Berücksichtigung aller Domänen dienen (Diagnostik /Anamnese)?
  • Soll ein Core-set zur Beschreibung der Rehabilitationsleistungen für eine bestimmte diagnostische Gruppe/Zielgruppe genutzt werden (Leistungskatalog)?

In diesen beiden Funktionen sind bisher in Deutschland häufig Core-sets für Behandlungsleistungen oder medizinische bzw. berufliche Rehabilitation entstanden.

Neuerungen durch das BTHG

Formulierung der erhobenen Bedarfe

Sollte im Rahmen der Bedarfsermittlung die Formulierung der erhobenen Bedarfe aus Sicht der leistungsberechtigten Person auch für die Beschreibung der Ist-Situation oder nur für die Beschreibung der Leitziele/der angestrebten Wohn- und Lebenssituation vorgenommen werden?



Antwort:

Transparenz in der Formulierung der erhobenen Bedarfe

Durch die Formulierung der erhobenen Bedarfe im Rahmen der Bedarfsermittlung sollte deutlich werden, ob der jeweilige Eintrag von der leistungsberechtigten Person oder von der Fachkraft stammt, die die Bedarfsermittlung durchführt. Die Ich-Formulierung sollte grundlegend nicht nur für die Beschreibung der Lebensbereiche der ICF, sondern übergreifend für alle Zielebenen genutzt werden. Dies umfasst auch die in der Bedarfsermittlung festgehaltene Ist-Situation. Letztlich hängt dies aber auch vom Gesamtaufbau des entsprechenden Instruments und Formulars zur Bedarfsermittlung ab. Erfasst dieses den Bedarf eher aus Sicht des Leistungsberechtigten, sollte auch die Ist-Situation eher in der Ich-Formulierung abgebildet werden. Erfasst es den Bedarf eher objektiv beschreibend, sollte auch die Ist-Situation auf diese Art und Weise abgebildet werden.

Vorgaben des BTHG

Das BTHG selbst beinhaltet weder in § 13 SGB IX noch in § 118 SGB IX-neu eine entsprechende Vorgabe. Vielmehr sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu bestimmen (§ 118 SGB IX-neu).

Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“ der ICF

Welche Aspekte umfasst in der ICF die Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“?



Antwort:

Inhalt der Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“ der ICF

Die Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“ der ICF-Komponente Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe) umfasst:

  • Erziehung/Bildung (z.B. an allen schulbezogenen Pflichten und Rechten teilzuhaben und mit anderen Schüler/innenzusammenzuarbeiten, Ausbildungsberufe zu erlernen, sich an weiterführenden Bildungsprogrammen an Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen zu beteiligen),
  • Arbeit und Beschäftigung (z.B. eine Beschäftigung zu suchen, zu finden und auszuwählen, einen Lebenslauf verfassen, Arbeitgeber kontaktieren und Bewerbungsgespräche vorbereiten, eine Anstellung, eine Gewerbetätigkeit, eine allgemeine oder eine gehobene berufliche Tätigkeit zu behalten und darin aufzusteigen sowie ein Arbeitsverhältnis in geeigneter Weise zu beenden),
  • wirtschaftliches Leben (z.B. Umgang mit Geld, ein Bankkonto unterhalten).

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