Beteiligung von Elternassistenten am Gesamtplanverfahren
Können Elternassistenten auch im Gesamtplanverfahren eingebunden werden?
Antwort:
Im SGB IX ist geregelt, dass am Gesamtplanverfahren auf Verlangen des Leistungsberechtigten eine Person des Vertrauens beteiligt wird (§ 117 Abs. 2 SGB IX). Person des Vertrauens können dabei auch Elternassistentinnen und -assistenten sein.
Elternassistenten als Personen des Vertrauens im Gesamtplanverfahren