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BTHG-Kompass 3.6

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.6

Vereinbarungen bei der Betreuung einer Pflegefamilie

§ 80 Satz 5 SGB IX besagt: Die Regelungen über Verträge mit Leistungserbringern bleiben unberührt.

§ 123 SGB IX regelt abschließend, für welche Ausnahmen keine Vereinbarungen abzuschließen sind. Pflegefamilien sind nicht unter diesen Ausnahmen. Muss der Träger der Eingliederungshilfe mit Wirksamkeit ab 2020 mit Pflegefamilien bzw. deren Trägern, soweit es solche gibt,oder mit Verbänden, denen Pflegefamilien angehören, Vereinbarungen nach § 123 SGB IX abschließen?



Antwort:

Vereinbarungen bei der Betreuung einer Pflegefamilie

Die Bundesländer regeln das Verfahren und die Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie in eigener Zuständigkeit.

In vielen Bundesländern ist die Trennung zwischen Fachleistung und existenzsichernder Leistung bei der Betreuung einer Pflegefamilie bereits erfolgt. Bundesweite Empfehlungen sind nicht bekannt. Die in § 80 Satz 3 SGB IX angesprochenen Regelungen über Verträge mit Leistungserbringern beziehen sich auf begleitende Fachdienste. Der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegefamilien ist nach unserer Kenntnis nicht beabsichtigt.

Qualitätssicherung nach § 37 SGB IX

Nachdem mit dem BTHG im Allgemeinen auf die Formulierung "stationär" verzichtet wurde, stellt sich mir die Frage was unter "stationären Rehabilitationseinrichtungen" im Sinne von § 37 Abs. 3 S. 3 SGB IX zu verstehen ist. Sind darunter auch die "besonderen Wohnformen" zu subsumieren?

Nach meinem Verständnis von § 36 SGB IX ist jeder Leistungserbringer, der Leistungen auf Grundlage des SGB IX erbringt, ein Rehabilitationsdienst oder eine Rehabilitationseinrichtung. Bedeutet dies, dass nun jedes Leistungsangebot eine Qualitätsmanagement-Zertifizierung benötigt?

 



Antwort:

§ 37 SGB IX regelt, dass die dort in Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger – und nur diese – als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement gemeinsame Empfehlungen vereinbaren. Das sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der Kriegsopferfürsorge und -versorgung. Die entsprechende Empfehlung wurde im November 2018 veröffentlicht (BAR 2018).

Qualitätssicherung nach § 37 SGB IXMaterialien

Mitarbeitende in der Hauswirtschaft als Fachkräfte

Können Mitarbeitende in der Hauswirtschaft (Hauswirtschafter/innen, Wirtschafter/innen, Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/innen), die Anleitungen/ Trainings zur Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen im Wohnbereich- Haushaltsführung durchführen, als Fachmitarbeiter/innen im Rahmen von Fachleistungen abgerechnet werden?



Antwort:

Soweit der Landesrahmenvertrag das nicht ausschließt, kann das Bestandteil der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung werden.

Wer als "Fachkraft" gilt, sollte im Landesrahmenvertrag geregelt sein. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Leistungserbringer über diese Frage mit dem Träger der Eingliederungshilfe vor Abschluss einer Leistung- und Vergütungsvereinbarung verhandeln.

Mitarbeitende in der Hauswirtschaft als Fachkräfte
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