Wie können sich Leistungsträger und Leistungserbringer besser auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen ausrichten? Dazu sprach Julia Fischer-Suhr vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Wie wirken sich die Regelungen des BTHG auf queere Menschen mit Behinderung aus bzw. wie verhält es sich mit dem Wunsch- und Wahlrecht und der sexuellen Selbstbestimmung? Dieser und weiterer Fragen widmete sich Michael Kamphus, Vorstand queerhandicap e.V., in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berücksichtigt? Dieser Frage widmete sich Kai Beier, Coach für Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Bedarfsgerechte und passgenaue Leistungen für Menschen mit Behinderung – das ist ein Ziel des Bundesteilhabegesetzes. Wie jedoch erleben Menschen mit Fluchterfahrung, die selbst eine Behinderung haben, diesen Wandel? Dieser Frage ging Ulrike Schwarz, Projektleiterin Vielfalt Inklusiv von MINA e.V. in unserer digitalen Veranstaltung nach.
Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Die Veranstaltung gab einen Überblick über den aktuellen Diskurs anhand wissenschaftlicher Ansätze zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe sowie eine Vorstellung von Praxiserfahrungen mit verschiedenen Methoden zur Ermittlung und zur Prüfung der Wirkung und Wirksamkeit.
Axel Merschky, Referent Inklusion im Referat Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Wohnen und Arbeit, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, gab Einblick in die Verhandlung von Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX. Von der Konzeptentwicklung über die Digitalisierung bis zur Gewinnung von Peer-Mitarbeiter/innen legte Herr Merschky Stationen des Umsetzungsprozesses dar.
Christian Grelck, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales im Kreis Nordfriesland, berichtete von den Erfahrungen, die der Landkreis mit Sozialraumbudgets gesammelt hat. Herr Grelck schilderte, welche Ziele und Grundhaltungen mit dem Sozialraumbudget verbunden sind und wie der Prozess der Implementation von statten ging.
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Während sich die individuelle Wirkung auf die Wirkungskontrolle im Gesamtplanverfahren bezieht, ist die Frage der Wirksamkeit von Leistungen auf der Ebene des Vertragsrechts angesiedelt. Diese Veranstaltung vermittelte Ihnen einen Überblick, welche Aspekte die Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen kann und welche wissenschaftlichen Ansätze und Orientierungshilfen für das Verständnis und die Ermittlung von Wirksamkeit in der Praxis bereits existieren.
Die Träger der Eingliederungshilfe stehen vor der doppelten Herausforderung, sich sowohl für das Gesamtplanverfahren als auch als leistender Rehabilitationsträger für das Teilhabeplanverfahren aufzustellen. Die neuen Anforderungen an die Koordinations- und Kooperationsfähigkeit der Leistungsträger lassen sich nur erfüllen, wenn auch die strukturellen Voraussetzungen in der Organisation geschaffen werden. Diese mit Leben zu füllen, erfordert jedoch einen Haltungswandel bei den Mitarbeitenden.