Wie können sich Leistungsträger und Leistungserbringer besser auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen ausrichten? Dazu spricht Julia Fischer-Suhr vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Wie wirken sich die Regelungen des BTHG auf queere Menschen mit Behinderung aus bzw. wie verhält es sich mit dem Wunsch- und Wahlrecht und der sexuellen Selbstbestimmung? Dieser und weiterer Fragen widmet sich Michael Kamphus, Vorstand queerhandicap e.V., in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berücksichtigt? Dieser Frage widmet sich Kai Beier, Coach für Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Bedarfsgerechte und passgenaue Leistungen für Menschen mit Behinderung – das ist ein Ziel des Bundesteilhabegesetzes. Wie jedoch erleben Menschen mit Fluchterfahrung, die selbst eine Behinderung haben, diesen Wandel? Dieser Frage geht Ulrike Schwarz, Projektleiterin Vielfalt Inklusiv von MINA e.V. in unserer digitalen Veranstaltung nach.
Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Die Veranstaltung gab einen Überblick über den aktuellen Diskurs anhand wissenschaftlicher Ansätze zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe sowie eine Vorstellung von Praxiserfahrungen mit verschiedenen Methoden zur Ermittlung und zur Prüfung der Wirkung und Wirksamkeit.