Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm stellte das Konzept und die praktische Umsetzung vor.
Woraus leiten sich die Bedarfe im Sozialraum ab? Wie werden Bedarfe ermittelt und die aus der Bedarfsermittlung erlangten Erkenntnisse genutzt, um eine passgenaue und personenzentrierte Leistungserbringung zu gewährleisten? Wie ein Leistungserbringer die sozialräumlichen Bedarfe ermitteln könnte und welche Rollen er in diesem Zuge im betrachteten Sozialraum einnimmt, darüber berichtete Herr Dr. Martin Holler im Rahmen der Veranstaltung.
Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört es, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken. Einen ausgewählten Überblick zu den Konzepten der Sozialraumorientierung aus den Landesrahmenverträgen der Bundesländer stellte Michael Beyerlein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel vor.
Die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales sowie Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin veranstalteten gemeinsam mit dem Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG eine gemeinsame Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.
Christian Grelck, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales im Kreis Nordfriesland, berichtete von den Erfahrungen, die der Landkreis mit Sozialraumbudgets gesammelt hat. Herr Grelck schilderte, welche Ziele und Grundhaltungen mit dem Sozialraumbudget verbunden sind und wie der Prozess der Implementation von statten ging.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstalteten am 24. und 25. November 2021 eine gemeinsame digitale Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.
Die Veranstaltung beleuchtete den Zusammenhang zwischen den Aufgaben der Länder und dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungsgruppe Soziale Teilhabe und den Landesrahmenverträgen. Anhand konkreter Fragestellungen und Beispiele näherten sich die Teilnehmenden einerseits der konkreten, personenzentrierten Ausgestaltung von Leistungen zur Sozialen Teilhabe sowie Konzepten zur Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe.
Diese Webinar mit Prof. Dr. Herbert Schubert, Inhaber von "Sozial • Raum • Management – Büro für Forschung und Beratung“, beschäftigte sich mit der Förderung sozialraumorientierter Angebotsstrukturen und den Vorgaben zur Sozialraumorientierung im BTHG.
Existieren zur Umsetzung personenorientierter Leistungen in den Landesrahmenverträgen Regelungen für Assistenzleistungen zur Freizeitgestaltung und zur …
Es geht um die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Wenn Diese verschiedene Interessen anbringen und die Umsetzung nicht in der besonderen Wohnform erbracht …
Wo finden die Arbeitsgemeinschaften nach § 94 Abs. 4 statt? Auf Landesebene oder kommunaler Ebene?
(Wie) Werden Assistenzleistungen abgebildet in der Sozialraumorientierung in Anlehnung an die ICF?
Was ist eine Eco Map und inwiefern dient es der Sozialraumerkundung?
Wie werden nicht nur die Ressourcen des Sozialraums genutzt, sondern wie können die Ressourcen der behinderten Menschen im Sozialraum produktiv gemacht werden?
Der Leistungsberechtigte wohnt in einer stationären Einrichtung, hat einen GdB von 100 und die Merkzeichen G und H. Aufgrund der Beeinträchtigung ist eine Begleitperson …
Nach § 113 Abs. 1 SGB IX n.F. dienen Leistungen zur Sozialen Teilhabe dazu, „Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen …
Guten Tag, im BTHG ist mittlerweile die Sozialraumorientierung gesetzlich verankert. Mich interessiert, ob und welche Konzepte der Sozialraumorientierung es in der …
Wie ist die Typisierung von Leistungen mit dem Wunsch- und Wahlrecht vereinbar?