Wie können die im Gesamtplanverfahren identifizierten Leistungen so gestaltet werden, dass sie den leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern? Ziel der Veranstaltung wird es u. a. sein, Erfolgsgeschichten zu teilen und gemeinsam konkrete Schritte für eine personenzentrierte Ausgestaltung zu entwickeln.
Das Land Niedersachsen hat sein Bedarfsermittlungsinstrument im Juli 2023 angepasst und die Version 3.1 veröffentlicht. Dem vorausgegangen waren viele Hinweise von Leistungserbringern und Interessensverbänden für Menschen mit Behinderungen. Welche Strategie verfolgt Niedersachsen in der Weiterentwicklung seines Bedarfsermittlungsinstrumentes? Wie wirken sich die Hinweise auf die Bedarfsermittlung und die daraus resultierenden Leistungen aus?
Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?
Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. In der Praxis gibt es jedoch noch viele Unklarheiten. Die Vertiefungsveranstaltung klärt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung, den Zusammenhang im Gesamtplanverfahren sowie Kriterien für die praktische Durchführung der Wirkungskontrolle.
Durch das BTHG wurde zum 1. Januar 2018 geregelt, dass die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe durch ein Instrument erfolgen muss, dass sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert. In dieser digitalen Fachveranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die Komponenten der ICF und wenden diese anhand von Praxisfällen an.
Ein Klient, 20 J. beantragt über Sozialpsychiatrischen Dienst Hilfe zur Teilhabe in Form von ambulant betreuten Wohnen (jetzt weitere besondere Wohnform) beim …
Kann die Eingliederungshilfe verringert werden, wenn die Pflege bestimmte Anteile übernehmen könnte? Jedoch der Klient einen Pflegedienst ablehnt?
Stellt der EGH-Träger auch den Pflegebedarf fest, wenn die EGH die Pflege umfasst? Oder ist der Träger der Hilfe zur Pflege trotzdem an der Bedarfsermittlung zu …
Existieren zur Umsetzung personenorientierter Leistungen in den Landesrahmenverträgen Regelungen für Assistenzleistungen zur Freizeitgestaltung und zur …
Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Werkstätten für ihre berufliche Teilhabe nutzen, ist eine Selbstvertretung in ihren Angelegenheiten viel häufiger gegeben …
Wer kommt für die Kosten sozialmedizinischer Gutachten auf? Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen medizinischer und sozialer Begutachtung?
Ist mit einem Bedarfsermittlungsinstrument wie z. B. B.E.Ni (Niedersachsen) zugleich der Gesamtplan erstellt?
Eine Frage, die in meiner Behörde auftauchte, ist, ob die Gesamtplanung auch stattfinden muss, wenn wir als Eingliederungshilfeträger lediglich eine Einzelleistung wie …
Wie ist das Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren?
Ist es richtig, dass für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2, Kapitel 1-7 SGB IX n.F. nach wie vor die Gesamtplanung zur Anwendung kommt?