Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Die Ausgabe 3/2018 von „Gemeinsam leben - Zeitschrift für Inklusion“ beleuchtet verschiedene Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Einen Beitrag zu den Neuregleungen und praktischen Herausforderungen für die Träger der Eingliederungshilfe im Bereich Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung hat Dr. Florian Steinmüller, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, verfasst.
Mit einem Rundschreiben vom 20. Juli 2018 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Veröffentlichung der Arbeitsversion 2.0 des Bedarfsermittlungsinstrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) informiert.
Der Bundesrat hat einen Entwurf zu einigen notwendigen Ergänzungen des BTHG vorgelegt, dessen Inhalt wir hier kurz zusammenfassen. Die Änderungen werden nun im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ins Bundeskabinett eingebracht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Anfang Juli 2018 wurde der Zwischenbericht des Forschungsvorhabens „Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe“ als Bundestagsdrucksache 19/3242 veröffentlicht.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon hat Anbieter von Wohnsettings zu ihrem Umgang mit den Neuregelungen durch das BTHG befragt. Die Studie wurde Anfang Juli veröffentlicht und dokumentiert das aktuelle Stimmungsbild der Leistungserbringer in Hinblick auf die noch laufenden bzw. noch zu führenden Rahmenvertragsverhandlungen.
Im Rahmen der AG Personenzentrierung haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie die Vertretungen der Leistungsträger und Leistungserbringer darauf verständigt, auf welche Weise ab dem 1. Januar 2020 die Kosten der Unterkunft zu ermitteln sind und wie die dabei anzuwenden Rechtsgrundlagen auszulegen sind.
Mit dem neuen Angebot REHADAT-talentplus stellt die Informationsplattform REHADAT eine Übersicht über Beratungsangebote und Ansprechpartner zusammen, die dabei helfen können, interessierte Unternehmen und Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zusammenzubringen.
In der Vergangenheit wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht, nicht lückenlos oder nicht durch den eigentlich zuständigen Träger erbracht.
Am 4. Mai 2018 hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie und den ersten Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ zur Umsetzung von § 11 SGB IX im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Punkt, in dem das BTHG deutsches Recht in Bezug auf die UN-BRK weiterentwickelt. Mit dem BTHG sollen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen insbesondere durch das Budget für Arbeit und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern ermöglicht werden. Niedersachsen hat dazu jetzt konkrete Regelungen vorgelegt.
Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.