"Modellhafte Erprobung": erstes Vernetzungstreffen der Projekte

17. September 2018

„Modellhafte Erprobung“: erstes Vernetzungstreffen der Projekte

Es war ein Treffen der Pioniere: Am 13. und 14. September 2018 kamen in Berlin erstmals Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern zusammen, die sieben verschiedene Regelungsbereiche des BTHG erproben, welche zum 1. Januar 2020 in Kraft treten werden. Im Zentrum stand der Austausch über den Stand der Modellprojekte, bestehende Herausforderungen und Lösungsansätze sowie Wissenstransfer.

Modellprojekte als BTHG-Praxistest

In seinem Grußwort unterstrich Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bedeutung der modellhaften Erprobung des BTHG, an der sich 31 Projekte aus 15 Bundesländern beteiligen. Es sei einmalig in der Sozialgesetzgebung, dass Projekte vor Inkrafttreten von Neuregelungen erprobten, wie sich diese auswirken. Entsprechend werde die modellhafte Erprobung wissenschaftlich durch die Kienbaum Consultants International GmbH evaluiert. Erste Ergebnisse erhofft sich das BMAS für Anfang 2019, damit der Gesetzgeber nachjustieren könne, wo sich Regelungen nicht als praxistauglich erwiesen haben.

Arbeitsweise der Modellprojekte

Die Modellkommunen begeben sich bereits bevor die neue Rechtslage in Kraft tritt – quasi „virtuell“ – in die Zukunft und wenden die dann geltenden Gesetze anhand konkreter Einzelfälle an. Leistungsempfänger werden in die Modelle mit einbezogen und erhalten Einblick in die Fallbearbeitung, soweit sie selbst betroffen sind.
Im Mittelpunkt der Modellprojekte stehen besonders kontrovers diskutierte Vorschriften. Im Einzelnen werden die folgenden sieben Regelungsbereiche erprobt:

  • die Einkommens- und Vermögensanrechnung (§§ 135 ff. SGB IX),
  • die Assistenzleistungen in der Sozialen Teilhabe, insbesondere Assistenzleistungen für Personen, die ein Ehrenamt ausüben (§ 113 SGB IX Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 5 SGB IX),
  • die Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege (§ 91 Absatz 3 SGB IX, § 103 SGB IX),
  • die Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit (§ 104 SGB IX),
  • die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Leistungserbringung (§ 116 SGB IX),
  • die Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 1 Teil 2 BTHG von Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuch (existenzsichernde Leistungen) und
  • die Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere soweit sie Gegenstand des Gesamtplanverfahrens sind.

Einige Projekte erproben dabei alle Rechtsbereiche, andere fokussieren sich nur auf einen Teil der Neuregelungen.

Austausch zu gewonnenen Erkenntnissen und bestehenden Herausforderungen

So verschieden die Ansätze sind, so unterschiedlich stellt sich der Stand der Bearbeitung dar. Einige Projekte sind personell wie konzeptionell bereits gut aufgestellt und konnten erste konkrete Erkenntnisse gewinnen. Andere Leistungsträger stehen noch vor der Herausforderung, geeignete Mitarbeiter zu finden und ihre Konzepte zu finalisieren, weil die Eckpunkte der wissenschaftlichen Evaluation lange offen blieben.

Eckpunkte der Evaluation

Letztere stellte Kienbaum Consultants im Zuge des Vernetzungstreffens vor. Das Unternehmen hat im dritten Quartal des Jahres 2018 begonnen, die Projektleitungen und Leistungserbringer zu befragen sowie standardisierte Interviews mit Fallmanagern durchzuführen. Diese werden jährlich wiederholt. Im Jahr 2020 sollen zudem die leistungsberechtigten Personen interviewt werden.

Wie geht es weiter?

Zum Abschluss des Vernetzungstreffens wurde deutlich, dass es einen großen Bedarf gibt, den Dialog fortzusetzen. Weitere Austauschveranstaltungen, bei denen auch einzelne Regelungsbereiche im Fokus stehen sollen, sind für 2019 angedacht.
Die wichtigsten Eckdaten der Modellprojekte können Sie künftig auf dieser Webseite einsehen. Zudem werden Vertreterinnen und Vertreter der Modellprojekte in Vertiefungsveranstaltungen des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz aus ihrer Praxis berichten.

 

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