„InitiativeSozialraumInklusiv“: Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe fördern

13. September 2018

„InitiativeSozialraumInklusiv“: Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe fördern

„Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern […].“ So lautet der erste Satz in § 113 Abs. 1 SGB IX (ab 2020). Mit der im Juli 2018 gestarteten bundesweiten „InitiativeSozialraumInklusiv – ISI“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Barrierefreiheit in Kommunen fördern und somit die Voraussetzungen für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern.

Das BMAS hat nun die Dokumentation der Auftaktveranstaltung am 11. Juli 2018 in Essen veröffentlicht. Neben den Maßnahmen der Initiative werden darin die Erwartungen von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren deutlich. Die Dokumentation können Sie hier herunterladen:

Maßnahmen der ISI

Eine Wesentliche Aufgabe der Initiative ist es, in der Stadt- und Regionalentwicklung Bewusstsein zu schaffen, wo es Potenzial für inklusiven Sozialraum gibt und wie dieses entfaltet werden kann. Dafür bringt sie Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen zusammen und vernetzt Menschen mit Behinderungen und Fachleute aus den Bereichen Mobilität, Bauen und Wohnen, Gesundheits-, Pflege- und Rehabilitationsleistungen, Kultur und Freizeit sowie ambulante Wohnformen.
Den Rahmen dafür bilden zwei Regionalkonferenz pro Jahr, auf denen sich u.a. gute Beispiele für inklusiven Sozialraum vorstellen und die Teilnehmenden gemeinsam die Herausforderungen in den genannten Bereichen diskutieren. Geplant ist in diesem Zusammenhang zudem, eine Auszeichnung für besonders gelungene Sozialraumgestaltung zu verleihen.

Erwartungen an die ISI

In den Statements der abschließenden Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass die Teilnehmenden die fehlende Verknüpfung von politischer Planungsebene, Verwaltung und bereits bestehenden guten Beispielen wahrnehmen. Diese herzustellen, dafür könne die Initiative eine Grundlage bieten. Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, ordnete dies zudem in den aktuellen politischen Prozess ein: „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ja der Grund, warum wir mehr über Inklusion reden, und die Initiative bietet nunmehr eine große Chance, den menschenrechtlichen Ansatz mit dem Konzept des Sozialraums besser zu verbinden. Mit dem BTHG ist eine Verpflichtung der Länder geschaffen, auf die flächen- und bedarfsdeckende sozialraumorientierte und inklusive Ausrichtung von Leistungsanbietern hinzuwirken.“
Weitere Aspekte, die von den Teilnehmenden des Abschlusspodiums und aus dem Publikum formuliert wurden:

  • Förderung des (Fach-)Wissens zu Barrierefreiheit in den Kommunen
  • Einbindung von Menschen mit Behinderungen in politische Gremien
  • Vernetzung von Vertreterinnen und Vertretern des Sozialraums mit Menschen mit Behinderungen.

Vanessa Ahuja, Leiterin der Abteilung V im BMAS, betonte abschließend, dass Inklusion eine Querschnittsaufgabe sei. Daher sei die Vernetzung mit anderen Akteuren, wie der Aktion Mensch und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, für die weiteren Veranstaltungen geplant. Sie verwies außerdem auf den Auftrag im Koalitionsvertrag, auch von Seiten der Bundesregierung konkrete Projekt für Barrierefreiheit zu initiieren.

 

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