Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vor zwei Wochen haben wir mit 280 Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, Kommunen, der Leistungserbringer und der Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen in Berlin den Umsetzungsstand des BTHG diskutiert. Die leitenden Fragen unserer Bilanzveranstaltung waren: Wie kommt die Umsetzung des Gesetzes voran? Was bleibt zu tun, um "Leistungen wie aus einer Hand" zu ermöglichen? Und wie geht es politisch weiter mit dem BTHG? Aktuell dokumentieren wir die Podiumsdiskussionen und Diskussionsstationen für Sie. Einen ersten, kurzen Rückblick finden Sie in diesem Newsletter.

In drei Wochen, am 21. Oktober, werden wir mit unserer nächsten Fachdiskussion beginnen. Im Fokus stehen die anderen Leistungsanbieter. Erste Informationen zum Themenaufriss der Fachdiskussion finden Sie weiter unten.

Viel Freude beim Lesen wünscht

Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

Umsetzungsstand in den Ländern

Neues Bedarfsermittlungsinstrument in Hessen

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen führt als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zum 1. April 2020 ein neues Instrument zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung ein: den Personenzentrierten integrierten Teilhabeplan (PiT). Das Instrument beschreibt Aktivitäten und Teilhabe auf Grundlage der ICF und soll es Leistungserbringern ermöglichen, ihren Betreuungsauftrag zu erfassen und Leistungen bedarfsgerecht zu erbringen. In jenen Regionen, in denen bereits der ITP Hessen eingeführt wurde, wird ab dem 3. Quartal 2020 nach und nach auf den PiT umgestellt.

Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:

Ab 21. Oktober 2019

Fachdiskussion Andere Leistungsanbieter

Das Bild ist eine Illustration in Gelb und Blau mit einzelnen hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeig zwei Personen, die Helme tragen und zusammen in einen Plan schauen.

© Anke Seeliger

Seit dem 1. Januar 2018 können Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich einer WfbM haben, diese bei sogenannten anderen Leistungsanbietern in Anspruch nehmen. Ab 21. Oktober 2019 haben Sie in unserer Online-Fachdiskussion die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen und Fragen zu anderen Leistungsanbietern einzureichen. Beginnend beim Zulassungsverfahren über Problemstellungen im laufenden Betrieb bis zur Möglichkeit von Zuverdienstprojekten – wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

Sie haben sich als potenzieller Anbieter gegen die Antragstellung entschieden oder sind am Zulassungsverfahren gescheitert? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie die Gründe dafür in die Fachdiskussion einstellen.

Erste Antworten im BTHG-Kompass

Fachdiskussion Bedarfsermittlungsinstrumente

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

© Anke Seeliger

Vielen Dank für Ihre rege Beteiligung an unserer digitalen Veranstaltung zum Überblick über die Bedarfsermittlungsinstrumente der Träger der Eingliederungshilfe. Den Videomitschnitt werden wir Ihnen in Kürze auf unserer Projektwebseite zur Verfügung stellen. Die Fachdiskussion Bedarfsermittlungsinstrumente bleibt noch bis zum Jahresende für Sie geöffnet. Eine Übersicht der Experten, die Ihre spezifische Fragen für das Bedarfsermittlungsinstrument Ihres Bundeslandes beantworten, finden Sie hier auf unserer Projektwebseite.

Aktuelles

Arbeitshilfe der BAR zum Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess

Die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, wie sie vom BTHG vorgesehen ist, erfordert, personenbezogene Daten zu erheben und auszutauschen. Wie Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in dieser Hinsicht rechtssicher erfolgen können, erläutert eine Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR).

Online-Diskussion der DVfR zur betrieblichen Schwerbehindertenvertretung

Das BTHG hat die Beteiligungsrechte für die Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen erweitert. Inwieweit diese in der Praxis umgesetzt werden, ist Gegenstand einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) vom 25. September bis 11. Oktober 2019.

Veranstaltungsrückblick: Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis - Bilanz und Ausblick zur Umsetzung des BTHG

Die Bilanzveranstaltung des Projekts am 16. und 17. September 2019 in Berlin war vorwiegend ein Arbeitstreffen. Die Teilnehmenden trugen in vier Durchgängen Herausforderungen und Lösungsansätze in neun Themenbereichen des BTHG zusammen. Die Inhalte dieser Diskussionsstationen stellen wir Ihnen Mitte Oktober auf der Projektwebsite zur Verfügung. Einen kurzen Überblick zu den Podiumsdiskussionen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Veranstaltungsrückblick: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und gesetzliche Pflegeversicherung

Das Zusammenspiel zwischen den rechtlichen Regelungen der SGBs IX und XI, der Bedarfsermittlung und den tatsächlich verfügbaren bzw. noch zu entwickelnden Angeboten war Thema der Vertiefungsverantstaltung am 9. und 10. September in Erkner. 50 Teilnehmende aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks diskutierten die Schnittstelle zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege.

Veranstaltungen

21.11.2019 – 22.11.2019

Teilhabeplanverfahren

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
21.11.2019 - 22.11.2019
Ort
Pentahotel Berlin-Köpenick
Grünauer Straße 1
12557 Berlin

Für insgesamt 50 Vertreterinnen und Vertreter von Trägern der Eingliederungshilfe, anderen Rehabilitationsträgern, von EUTBs und einzelnen Leistungserbringern bot die zweitägige Veranstaltung eine gute Gelegenheit, sich über komplexe und dynamische Fallgestaltungen auszutauschen, bei denen ein funktionierendes Teilhabeplanverfahren besonders wichtig ist.

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