Bilanzveranstaltung Umsetzungsstand BTHG

18. September 2019

Umsetzungsstand BTHG: Veranstaltung zieht Zwischenbilanz

Am 16. und 17. September zogen 280 Vertreterinnen und Vertreter aller Bereiche des sozialrechtlichen Dreiecks eine Bilanz zum Umsetzungsstand des BTHG. Nach Berlin eingeladen wurden sie vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG. Im Zentrum der Bilanzveranstaltung standen drei zentrale Fragen: Wie kommt die Umsetzung des Gesetzes voran? Was bleibt zu tun, um „Leistungen wie aus einer Hand“ zu ermöglichen? Und wie geht es politisch weiter mit dem BTHG?

Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläuterte den Teilnehmenden in seinem Eröffnungsvortrag den Paradigmenwechsel von der historisch gewachsenen fürsorglichen Fremdbestimmung hin zu einem modernen selbstbestimmten Teilhaberecht. Der dafür notwendige „Kraftakt“ wurde in der anschließenden Podiumsdiskussion mit der ASMK-Vorsitzenden und Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, sowie Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Leistungserbringern und Betroffenen diskutiert: der ambitionierte Zeitplan für die Umsetzung, die Systemunterschiede zwischen den Bundesländern, die Verhandlung von Landesrahmenverträgen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Vorstellungen von Teilhabe sowie die Suche und Schulung von Personal für die Eingliederungshilfe. Einig waren sich die Diskutierenden darin, dass es eines umfassenden Bewusstseinswandels bedürfe, für den mit dem BTHG die rechtliche Grundlage geschaffen worden sei.

Dass dieser Bewusstseinswandel nicht nur die Eingliederungshilfe, sondern alle Rehabilitationsträger betreffen muss, war Gegenstand der ersten Podiumsdiskussion des zweiten Veranstaltungstages. Vertreterinnen und Vertreter von GKV-Spitzenverband, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Rentenversicherung und den Unfallkassen besprachen, was notwendig ist, damit die Komplexität des Sozialsystems nicht zu Lasten der Menschen mit Behinderungen geht. Für Leistungen „wie aus einer Hand“, ein zentrales Ziel des BTHG, soll die „Gemeinsame Empfehlung Rehaprozess“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation eine Grundlage legen. Die Podiumsteilnehmerinnen und
-teilnehmer machten jedoch deutlich, dass neue Prozesse und Strukturen nur durch intensive Kommunikation und Schulung bei den Mitarbeitern ankämen. Das in der Praxis noch viel Nachholbedarf in der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger besteht, wurde in der Diskussion mit den Teilnehmenden deutlich.

Zum Abschluss der Bilanzveranstaltung diskutierten die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von CDU, FDP, Linken und Grünen die Weiterentwicklung des BTHG. Dass der Mensch im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stehen müsse und dies vielerorts nicht der Fall sei, war Konsens zwischen den Politikerinnen und Politikern. Die Tücken des gegliederten Sozialsystems würden durch das BTHG besonders deutlich und seien noch komplexer geworden. Auftrag der Politik sei es, das BTHG weiterzuentwickeln, wo gesetzliche Regelungen erforderlich seien, und Druck auszuüben, wo geltendes Recht nicht eingehalten werde.

Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung wird demnächst auf der Website zu finden sein.

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