Arbeitshilfe Datenschutz Teilhabeplanverfahren

27. September 2019

Arbeitshilfe der BAR zum Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess veröffentlicht

Die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, wie sie vom BTHG vorgesehen ist, erfordert, personenbezogene Daten zu erheben und auszutauschen. Wie Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in dieser Hinsicht rechtssicher erfolgen können, erläutert eine Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR).

Die Arbeitshilfe nimmt zunächst Bezug auf die Änderungen durch die EU-DSGVO und die Rechtsgrundlagen im Sozialdatenschutzrecht. Im zweiten Teil wird u.a. geklärt, welche Daten für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind und wo die Einwilligung des Leistungsberechtigten nötig ist. Für die konkrete praktische Anwendung sind im dritten Teil die Phasen der Prozesse Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung sowie Teilhabeplanung mit konkreten Beispielen für datenschutzkonforme Umsetzung hinterlegt.

Die Arbeitshilfe beinhaltet außerdem Musterformulare für Einwilligungserklärungen und Informationsschreiben, die auch als Word-Vorlagen zum Download zur Verfügung stehen.

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